Es ist ein Anspruch von mir politische und juristische Entscheidungen sauber zu trennen. Im Amt des Unionsrichters würde ich mich nur der Verfassung und den Gesetzen der Demokratischen Union verpflichtet sehen, Herr Grimm. Ich kann Ihnen also versichern, dass ich persönlich mich in der Lage sehe das Richteramt unparteiisch und gewissenhaft auszüben und ohne Ansehen der Person nach besten Wissen und Gewissen entscheiden würde.Original von Konrad Grimm
Herr Abgeordneter, halten Sie sich für fähig, das Richteramt gewissenhaft und unparteiisch auszuüben?
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Dr. iur. Sean William Connor
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Kaiser
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Als Unionsrichter wären Sie einer derjenigen, die über die letzte, gültige Interpretation unserer Gesetze entscheidet. Dabei fließt zwangsläufig eigene Überzeugung mit ein. Wie dürfen wir uns die bei Ihnen vorstellen? Fühlen Sie sich einer bestimmten Schule der Rechtstheorie oder Rechtsphilosophie zugehörig?
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Sehr geehrter Herr Kollege Grimm,
um die Antwort Ihrer Frage vorwegzunehmen: Ich fühle mich der Schule des Rechtspositivismus zugehörig. Ich weiß aber den reinen Rechtspositivismus um die Radbruch’schen Formel zu ergänzen, die da lautet: Positives Recht ist dann Unrecht, wenn der Widerspruch zwischen Gesetz und Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht hat, dass das Geetz der Gerechtigkeit weichen muss.
Für alle Nicht-Juristen im Saal möchte ich den Begriff des Rechtspositivismus in aller gebotenen kürze, ohne eine Vorlesung zu halten, in einem Satz erläutern. Der Rechtspositivismus ist eine rechtsphilosophische Lehre, die aufgeworfene Rechtsfragen nur aufgrund des positivem (kodierten, also geschrieben) Rechts löst ohne dieses Recht (moralisch) zu werten. Warum man als Rechtspositivist das Recht nicht zu werten hat ist mitunter auch eine rechtssoziologische Lehre - um hier einen berühmten Vertreter zu nennen, nenne ich den von mir geschätzten Niklas Luhmann (-> Systemtheorie). Weiter ins Detail zu gehen macht, denke ich, keinen Sinn. Aber ich halte hierzu gerne eine Vorlesung an einer Universität der Demokratischen Union.
um die Antwort Ihrer Frage vorwegzunehmen: Ich fühle mich der Schule des Rechtspositivismus zugehörig. Ich weiß aber den reinen Rechtspositivismus um die Radbruch’schen Formel zu ergänzen, die da lautet: Positives Recht ist dann Unrecht, wenn der Widerspruch zwischen Gesetz und Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht hat, dass das Geetz der Gerechtigkeit weichen muss.
Für alle Nicht-Juristen im Saal möchte ich den Begriff des Rechtspositivismus in aller gebotenen kürze, ohne eine Vorlesung zu halten, in einem Satz erläutern. Der Rechtspositivismus ist eine rechtsphilosophische Lehre, die aufgeworfene Rechtsfragen nur aufgrund des positivem (kodierten, also geschrieben) Rechts löst ohne dieses Recht (moralisch) zu werten. Warum man als Rechtspositivist das Recht nicht zu werten hat ist mitunter auch eine rechtssoziologische Lehre - um hier einen berühmten Vertreter zu nennen, nenne ich den von mir geschätzten Niklas Luhmann (-> Systemtheorie). Weiter ins Detail zu gehen macht, denke ich, keinen Sinn. Aber ich halte hierzu gerne eine Vorlesung an einer Universität der Demokratischen Union.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mo 10. Mär 2008, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Idealerweise sollten eigene Überzeugungen bei der Ermittlung der Kernaussage keine Rolle spielen. Es gibt aber durchaus Situationen, wo der Richter auch seine eigenen intelektuelle Maßstäbe an einen Sachverhalt legen muss - solche Situationen sollten so selten wie möglich sein.Original von Hajo Poppinga
Dr. iur. Sean William Connor
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