Die Klage wird zugelassen.Feststellungsklage
Ich,
Palin Waylan-Majere, MdUP (Kläger)
erhebe Klage gegen
die Unionsregierung,
vertreten durch den Unionskanzler (Beklagte)
auf gerichtliche Feststellung der Verletzung der Rechte des Klägers durch die Beklagte (Feststellungsklage)
Begründung:
Der Kläger ist Mitglied des Unionsparlamentes. Als solches stellte er im Rahmen seines Anfragerechtes aus § 7 Abs. 1 GOUP am 22.01.2008 eine Anfrage an die Beklagte (1). Diese hätte innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 29.01.2008, durch die Beklagte beantwortet werden müssen. Die Antwort erfolgte allerdings nur zu einer Teilfrage der Anfrage durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich am 27.01.2008 (2), weitere Antworten der übrigen angefragten erfolgten nicht, auf die Nachfrage an den Unionsminister ohne Geschäftsbereich wurde nicht eingegangen. Hierdurch ist der Kläger in seinem Recht auf Beantwortung innerhalb von einer Woche verletzt worden.
Das Interesse des Klägers auf Feststellung ist berechtigt, da bei zukünftigen Anfragen eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu befürchten ist. Die Klage ist damit begründet.
Sie ist auch als Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Bei der GOUP handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsstatut und um materielles Recht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist damit für seine Kontrolle sachlich zuständig. Zudem ist das Anfragerecht das Individualrecht eines Abgeordneten, kein Kollektivrecht des Parlamentes; es scheidet somit eine Organklage aus.
Der Kläger beantragt festzustellen, dass die partielle Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage am 27.01.2008 keine ausreichende Antwort darstellt und er hierdurch in seinen Rechten verletzt wurde.
Weiterhin sind der Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Nachweise:
(1) http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... #post56521
(2) http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... #post57174
Den Vorsitz werde ich führen.
Ich bitte alle Beteiligten sich anwesend zu melden.
Etwaige Ergänzungen zur Klageschrift bitte ich umgehend vorzutragen.
Desweiteren bitte ich darum etwaige Rechtsbeistände zu benennen.
09. 02.2008
Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft