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Unsere Prima Ministra Jasmin van Rotstein hatte eine Aussprache zu dem Thema bezüglich der Finanzgesetze verlangt. Als Antragsstellerin hat Sie ersteinmal rederecht. Sofern es gewünscht wird, den letzten Stand der Gespräche zu rekonstruieren, werde ich dieser bitte schnellst möglich nachkommen.
 

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Beitrag von Jasmin van Rotstein »

Ich bitte noch um etwas Geduld. :)
 

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Beitrag von Natalie von Matahari »

Geduld ist eine Tugend. ;)
 

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Beitrag von Jasmin van Rotstein »

Ich danke für die Geduld.

Ich habe mir die Finanzgesetze mal angeschaut und muss leider sagen, so richtig durchsteigen kann man auf die schnelle da nicht, da gibt es eine Finanzgesetz, ein Änderungsgesetz, ein Gesetz über die Agenzia usw.

Ich würde das alles sehr gern überarbeiten und in ein Gesetz packen, somit wird es auch für die Bürgerinnen und Bürger leichter da durchzusehen. Bevor ich mir jedoch die Arbeit mache, möchte ich gern die Meinung der Abgeordneten darüber hören. :)
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Wenn es ein Gesetz und ein zugehöriges Änderungsgesetz gibt, existiert auf ein aktuelles Gesetz, man muss es nur mal zusammenschnippseln ;)
 

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Beitrag von Jasmin van Rotstein »

Das meine ich ja damit, Herr Scott. ;)
 

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Ich finde das Gesetz über die Angezia können wir so belassen. Nur die beiden anderen Finanzgesetze müssten überarbeitet und zusammen gefasst werden. Sofern Sie möchten, könnte ich das machen.
 

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Beitrag von Jasmin van Rotstein »

Nicht nötig ;) Ich habe mir bereits die Mühe gemacht.

Bitte erst mal in aller Ruhe durcharbeiten und sacken lassen, dann müssen wir sicherlich noch über einzelne Punkt diskutieren. Ich halte den Vorschlag auf jeden Fall für übersichtlicher und vereinfachter als es bisher war. :)
Finanzgesetz der Republik Heroth [Legge di Bilancio]

Abschnitt 1 - Haushaltsplan [Budget]

§1 Zuständigkeit und Ausführung
(1)Die alleinige Haushaltsgewalt hat das Abgeordnetenhaus der Republik Heroth.
(2)Der für die Finanzen zuständige Conteggio oder der Primo Ministro, sollte es keinen entsprechenden Conteggio geben, schlägt dem Abgeordnetenhaus den Haushalt vor und ist für seine Kontrolle zuständig. Er ist dem Abgeordnetenhaus jederzeit zur Rechenschaft verpflichtet.
(3)Der Haushalt wird für einen Monat in Form eines Haushaltsplanes aufgestellt und per Abstimmung im Abgeordnetenhaus beschlossen. Zur Annahme reicht eine einfache Mehrheit.
(4)Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nur dann übersteigen, wenn keine Schulden oder Vermögensveräußerungen gemacht werden müssen.
(5)Dem Primo Ministro und seiner Regierung stehen monatlich 6000 Bramer für die allgemeine Verwaltung zur Verfügung.

Abschnitt 2 - Finanzagentur [Agenzia Finanziaria]

§1 Zuständigkeit
(1)Die landeseigne Finanzagentur [Agenzia Finanziaria] verwaltet den 100.000,00 Bramer umfassenden Fond unter Aufsicht des Primo Ministro oder des für Finanzen zuständigen Conteggios.

§2 Zweck
(1)Die Aufgabe der Finanzagentur ist es Wirtschaft, Kultur, Sport und Bildung und andere gemeinnützige Organisationen zu fördern.

§3 Förderrichtlinen
(1)Gefördert wir die einmalige Zahlung einer Starthilfe für Gründungen von Firmen mit mehr als 5 Beschäftigten bis zu 2.500,00 Bramer ohne Anspruch auf Rückzahlung. Das Unternehmen muss die Vorgaben des Wirtschaftsgesetzes der Demokratischen Union erfüllen.
(2)Gefördert wird die Vergabe von zinsgünstigen Krediten von einem Volumen bis maximal 15.000,00 Bramer.
(3)Gefördert wird der Aufbau von kommunalen Infrastrukturen mit bis bis zu 2.000,00 Bramer ohne Anspruch auf Rückzahlung. Die Kommune muss die Vorgaben des Bürgermeistergesetzes erfüllen.

§4 Antragsverfahren
(1)Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptfirmensitz mit dem Tag der Antragstellung mindestens 4 Wochen in der Republik Heroth haben.
(2)Um die im §3 genannten Fördermittel in Anspruch zu nehmen, genügt ein formloses Antragsschreiben, zu richten an den Primo Ministro.
(3)Das Abgeordnetenhaus entscheidet mit einfacher Mehrheit über einen gestellten Antrag.

Abschnitt 3 - Aufwandsentschädigungen [Compensi di spesa]

§1 Höhe und Art der Zahlungen
(1)Besoldungsgruppen und Besoldungszahlungen sind Anlage 1 zu entnehmen.
(2)Die Auszahlungen finden in der letzten Monatswoche oder in der ersten Woche des darauffolgenden Monats für den abgelaufenen Monat statt.
(3)Steht ein Bürger im mehrfachen Dienste des Landes, so erhält er sein Hauptgehalt zu einhundert Prozent, jedes weitere Gehalt zu 25 Prozent.

Abschnitt 4 - Inkrafttreten [Effetto portando]


§1 Inkrafttreten
(1)Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Anlage 1 - Aufwandsentschädigungen [Compensi di spesa]
Primo Ministro: 10.000,00 Br
Präsident des Consiglios: 9.000,00 Br
Conteggio: 7.000,00 Br
Mitglieder des Consiglio di Herót: 200,00 Br pro Sitzung
 

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Beitrag von Jasmin van Rotstein »

Hm, ist das nun gut oder schlecht wenn es keinen Gesprächsbedarf zu geben scheint. ?(
 

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Beitrag von Natalie von Matahari »

Doch sehr gut, dass Gesetz. Nur ich hatte irgendwie in Erinnerung, dass Sie noch Zeit brauchten, das Gesetz zu schreiben und daher immer auf einen neuen Beitrag gewartet. Naja so kann man sich irren.
 

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