Den betreffenden Parteien wird bis zum 15.03.2008; 0:00 Uhr Zeit gegeben, den Forderungen des Parteiengesetzes nachzukommen.Folgende Parteien erfüllen nicht die Forderungen:
SPDU - erfüllt nicht die Forderungen gemäß §3 Pkt.2 des Gesetzes (kein Name des Vorsitzenden oder eines Ansprechpartners vorhanden)
KPDU - erfüllt nicht die Forderungen gemäß §3 Pkt.2 des Gesetzes (keine erreichbare Webseite)
FVP - erfüllt nicht die Forderungen gemäß §3 Pkt.1 des Gesetzes (nur ein Mitglied)
Partido per equità e progresso della Herót - erfüllt nicht die Forderungen gemäß §3 Pkt.2 des Gesetzes (kein Name des Vorsitzenden oder eines Ansprechpartners vorhanden)
VU - erfüllt nicht die Forderungen gemäß §3 Pkt.2 des Gesetzes (keine erreichbare Webseite)
Sollte die Forderungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt sein, werden die Parteien vom Unionsministerium des Innern aufgelöst.

