Zweitens überzeugt das Urteil auf Grund der Besetzung der Richterbank nicht: das verfahrensgegenständliche ZGB wurde von einer Koalitionsregierung aus der damaligen VFD sowie den Abgeordneten Baylor und Poppinga beschlossen, Autor des Gesetzes war erwähnter Herr Baylor als Justizminister. Eine "Umstellung" des bürgerlichen Rechts in der Demokratischen Union auf gewohnheitsrechtliche Normen gehörte bereits zum Wahlprogramm der VFD, unter ihrem damaligen Vorsitzenden William C. Ashcraft, während der zugewählte ehrenamtliche Richter Konrad Grimm bekanntlich eng mit dem verstorbenen Herrn Baylor "verwandt ist, wie man so schön sagt.
Bevor jetzt jemand persönlich beleidigt ist und nicht mehr mit mir spricht, oder man mir mit straf- oder zivilrechtlichen Maßnahmen des Ehrenschutzes auf den Leib rückt stelle ich klar, dass ich hier niemandem, auch nicht implizit, Rechtsbeugung aus politischer Opportunität unterstelle, ich halte nur fest: das ohnehin fehlerhafte Urteil kann auch den, der den Rechtsfehler nicht erkennt oder versteht, nicht wirklich überzeugen...