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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Obersten Staatsgerichtshof der Republik Imperia

§1

§6 des Gesetzes über den Obersten Staatsgerichtshof der Republik Imperia wird wie folgt neugefasst:

§6 Abstrakte Normenkontrolle (§4 Absatz 1 Buchstabe b)
(1) Das abstrakte Normenkontrollverfahren prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassungsurkunde.
(2) Antragsteller können sein:
a) der Imperialverweser,
b) der Imperialkanzler
c) mindestens ein Abgeordneter des Abgeordnetenhauses bzw. des Herrenhauses
d) das Abgeordnetenhaus bzw. das Herrenhaus als Kollegialorgan.
(3) Der Antrag muss binnen vier Wochen nach der Verkündung des Gesetzes gestellt werden.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 09.10.2005.
 

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