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Ich habe heute ein Schreiben im Briefkasten gefunden, adressiert an meinen seit 7 Jahren toten Vater. Angeblich soll irgendeine Forderung der KarstadtQuelle Bank auf eine Inkassofirma übergegangen sein. Ich habe da gerade angerufen, die behaupten, es sei eine alte Bankangelegenheit und ich solle ihnen doch die Sterbeurkunde vorlegen. Dann würde es geschlossen. Die Frage ist nur: Ist eine Forderung, die seit 7 Jahren nicht verfolgt wurde, nicht ohnehin längst verjährt?
 

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Also, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. §195 BGB drei Jahre. Du kannst aber Pech haben und dein Fall fällt unter die dreißigjährige Verjährungsfrist gem. §197. Kann ich aber so genau nicht sagen.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Es wäre mir auch egal. Nachlass ist eh aufgebraucht - soviel war das nicht - und fertig.
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Hajo Poppinga
Also, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. §195 BGB drei Jahre.
Ich weiss auch nicht, ob für Verträge von damals nicht noch die Rechtslage von vor der Schuldrechtsreform gelten könnte.
 

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Stimmt, daß habe ich gar nicht berücksichtigt.
 

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