
Der Vertreter der Republik Roldem beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung
§1
In die Verfassung der Demokratischen Union wird ein neuer Artikel 47a mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ eingefügt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.
