Gut, selbst wenn die Anfragen öffentlich gestellt werden und jeder die beim Unionsparlamentspräsidenten eingegangenen Anträge einsehen kann, kommt man an der Tatsache nicht vorbei, dass die Unionsregierung erst reagieren kann, nachdem die Anfrage durch den Unionsparlamentspräsidenten im Plenum des Unionsparlaments zur Diskussion gestellt wurde. Ansonsten hätte sich der Fragesteller mit seiner Anfrage auch direkt an die Unionsregierung wenden können, ohne den Umweg über das Unionsparlament.Original von Palin Waylan-Majere
Die Anträge werden öffentlich gestellt, es hat überhaupt nichts mit "herumschnüffeln" zu tun, die zu lesen. Wie sollte denn sonst eine Aussprache beantragt werden? Die Parlamentarier und die Minister werden darauf vereidigt, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen - dazu gehört eben auch, sich zu informieren, was im UP passiert.
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Kann er ja auch.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Natürlich hätte sich der Antragsteller auch direkt an die Unionsregierung wenden können. Aber anscheinend hat er die Form der parlamentarischen Anfrage vorgezogen. Und da ein Mitglied der Unionsregierung von sich aus keine Debatte im Plenum des Unionsparlaments eröffnen kann, sondern nur der Unionsparlamentspräsident, kann die Frist auch erst dann beginnen, wenn der Unionsparlamentspräsident die Debatte eröffnet und die Anfrage in den Raum gestellt hat. Die Ansicht, wonach die Frist bereits ab Eintrag im Antragsbuch beginnt, geht nach meinem Dafürhalten doch sehr an der Lebenswirklichkeit vorbei.Original von William C. Ashcraft
Kann er ja auch.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Ich werde meine Urteile nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
Meine Argumentation geht aus der Urteilsbegründung hervor. Warten wir ab wie das ObUG entscheidet.
Meine Argumentation geht aus der Urteilsbegründung hervor. Warten wir ab wie das ObUG entscheidet.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Das erwartet natürlich niemand von Ihnen. Ich denke aber, dass es sowohl im Sinne der Rechtspflege als auch der politischen Meinungsbildung ist, wenn Urteile öffentlich diskutiert werden.Original von William C. Ashcraft
Ich werde meine Urteile nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
Meine Argumentation geht aus der Urteilsbegründung hervor. Warten wir ab wie das ObUG entscheidet.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Selbstverständlich. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 1260
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Aber um es einmal so zu formulieren, kann die Regierung doch sowieso erst die Anfrage beantworten, sobald der Unionspräsident die Anfrage eröffnet hat. Also warum sollte dann die Frist zur Beantwortung der Frage schon anfangen, wenn der Antrag im Antragasbuch vorliegt? Nach diesem Gesichtspunkt dürfte die Regierung dann auch die Frage im Antragsbuch beantworten, denn ihre Verfassungsgemäße Zeit beginnt ja jetzt schon abzulaufen.Original von Palin Waylan-Majere
Die Anträge werden öffentlich gestellt, es hat überhaupt nichts mit "herumschnüffeln" zu tun, die zu lesen. Wie sollte denn sonst eine Aussprache beantragt werden? Die Parlamentarier und die Minister werden darauf vereidigt, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen - dazu gehört eben auch, sich zu informieren, was im UP passiert.
Ich bin dann halt nur gespannt was unser netter Herr Grimm, dann anfangen wird. Immerhin muss man ja um die korrekte Form und Ablauf im Staate aufpassen, kann ja auch nicht sein das der Abstand der Mittelstreifen auf der Autobahn nicht gleichbleibend ist. :rolleyes:
Zuletzt geändert von Natalie von Matahari am Mi 30. Jan 2008, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Bei der aktuellen Regierung brauchen sie sich darüber keine Sorgen zu machen. Es wurde schon wieder eine Frist zur Beantwortung einer Anfrage (mit Ausnahme des Ehepaars Heidenberg-Untrial) überschritten.Original von Natalie von Matahari
Aber um es einmal so zu formulieren, kann die Regierung doch sowieso erst die Anfrage beantworten, sobald der Unionspräsident die Anfrage eröffnet hat. Also warum sollte dann die Frist zur Beantwortung der Frage schon anfangen, wenn der Antrag im Antragasbuch vorliegt? Nach diesem Gesichtspunkt dürfte die Regierung dann auch die Frage im Antragsbuch beantworten, denn ihre Verfassungsgemäße Zeit beginnt ja jetzt schon abzulaufen.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
Beiträge: 1260
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Na dann sollten Sie beim nächsten Mal mehr UFD und weniger SPDU wählen. 
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41