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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
:rolleyes: Eine Anerkennung des Rauchens als Körperverletzung (§§ 223 I, II, 224 I Nr. 1, II StGB*) würde dem Ganzen Rauchverbotszeug einen Vorschub leisten...
§ 223 I, II StGB:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224 I Nr. 1, II StGB:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
[...]
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 223 I, II StGB:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224 I Nr. 1, II StGB:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
[...]
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Registriert: Mo 26. Mär 2007, 17:36
Vor allem weiß ich nicht, wohin wir kommen, wenn man auf Verbote nicht mehr hinweisen darf...Original von Hajo Poppinga
Zumal es völlig gerechtfertigt ist, die Jugendlichen auf ein Rauchverbot hinzuweisen. Wir sind schon ohnehin auf dem Weg zu einer Kultur des Wegsehen, da werden auch noch die bestraft, wie wenigstens ab und an mal hinsehen? So kann es doch nicht weitergehen.
Anton von Sorbarban zum Paradies
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Da wird doch laut Bild gerade eine Grundsatzentscheidung an einem prominenten Beispiel durch exerziert.Original von Fabian Montary
:rolleyes: Eine Anerkennung des Rauchens als Körperverletzung (§§ 223 I, II, 224 I Nr. 1, II StGB*) würde dem Ganzen Rauchverbotszeug einen Vorschub leisten...
EDIT: Hier vielleicht auch noch etwas glaubwürdigeres als die Bild. Danke Sascha.
Finde diese Idee aber alleine schon dermaßen abwegig, dass ich nicht weiß, ob ich darüber lachen oder heulen soll. Rauchen = Körperverletzung...alles klar! Dann organisiere ich aber auch eine Sammelklage gegen alle KFZ - Führer auf deutschen Straßen... :rolleyes:
Zuletzt geändert von Matt Suchard am Fr 25. Jan 2008, 14:01, insgesamt 2-mal geändert.
Freundlichst,
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Hier gehts doch nicht darum, ob rauchen nun gesund ist oder nicht! Hier gehts darum, dass es ein Rauchverbot gab und derjenige, der auf dieses Verbot aufmerksam gemacht hat, brutalst zusammengeschlagen wurde!!!
Es ist völlig nebensächlich, um was der Senior gebeten hat. Ob Füße auf den Bänken, zu laute Musik, rauchen, stören. Man versucht nicht, denjenigen zu töten!!!
Es ist völlig nebensächlich, um was der Senior gebeten hat. Ob Füße auf den Bänken, zu laute Musik, rauchen, stören. Man versucht nicht, denjenigen zu töten!!!
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Nee, nee...weiter oben ging es um die Frage, ob Rauchen eine Körperverletzung dar stellt, oder nicht.Original von vSzP
Hier gehts doch nicht darum, ob rauchen nun gesund ist oder nicht! Hier gehts darum, dass es ein Rauchverbot gab und derjenige, der auf dieses Verbot aufmerksam gemacht hat, brutalst zusammengeschlagen wurde!!!
Freundlichst,
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