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Das kann ich kurz und knapp beantworten. Ein Wahlprogramm soll den Wähler darüber informieren, was der Kandidat in seiner Amtsausübung zu tun gedenkt. Dem Wähler soll damit eine Entscheidungshilfe gegeben werden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers wäre also auch eine Aussage wie z.B. "Ich möchte die Kohle abkassieren und ansonsten in die Sessel furzen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen" ein Wahlprogramm. Ob man mit diesem Programm gewählt wird, liegt alleine in der Verantwortung des Wählers.
Nach dem Willen des Gesetzgebers wäre also auch eine Aussage wie z.B. "Ich möchte die Kohle abkassieren und ansonsten in die Sessel furzen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen" ein Wahlprogramm. Ob man mit diesem Programm gewählt wird, liegt alleine in der Verantwortung des Wählers.
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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Ergänzend: Herr Poppinga und ich sprechen uns meistens im ICQ ab. Nur falls wir uns da verpassen schreiben wir etwas in das entsprechende Board. Bei der Einführung der Programmpflicht gab es im Board keine Diskussion.
http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=1934
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Herr Kaulmann, ich muss doch sehr bitten.
Sie befinden sich hier in einem Gerichtssaal. Dementsprechend haben Sie sich auch zu verhalten und ihre Wortwahl anzupassen.
Gab es im Landtag Diskussionen darüber in welcher Form das Wahlprogramm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss?
Ich bitte Sie noch einmal lediglich das wiederzugeben was sich der Gesetzgeber dazu gedacht hat.
Sie befinden sich hier in einem Gerichtssaal. Dementsprechend haben Sie sich auch zu verhalten und ihre Wortwahl anzupassen.
Gab es im Landtag Diskussionen darüber in welcher Form das Wahlprogramm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss?
Ich bitte Sie noch einmal lediglich das wiederzugeben was sich der Gesetzgeber dazu gedacht hat.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
???Original von William C. Ashcraft
Herr Kaulmann, ich muss doch sehr bitten.
Sie befinden sich hier in einem Gerichtssaal. Dementsprechend haben Sie sich auch zu verhalten und ihre Wortwahl anzupassen.
Original von William C. Ashcraft
Gab es im Landtag Diskussionen darüber in welcher Form das Wahlprogramm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss?
Original von Kauli
Ergänzend: Herr Poppinga und ich sprechen uns meistens im ICQ ab. Nur falls wir uns da verpassen schreiben wir etwas in das entsprechende Board. Bei der Einführung der Programmpflicht gab es im Board keine Diskussion.
http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=1934
Original von William C. Ashcraft
Ich bitte Sie noch einmal lediglich das wiederzugeben was sich der Gesetzgeber dazu gedacht hat.
Original von Kauli
Das kann ich kurz und knapp beantworten. Ein Wahlprogramm soll den Wähler darüber informieren, was der Kandidat in seiner Amtsausübung zu tun gedenkt. Dem Wähler soll damit eine Entscheidungshilfe gegeben werden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers wäre also auch eine Aussage wie z.B. "Ich möchte die Kohle abkassieren und ansonsten in die Sessel furzen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen" ein Wahlprogramm. Ob man mit diesem Programm gewählt wird, liegt alleine in der Verantwortung des Wählers.
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Dann sind Sie hiermit entlassen.
Vielen Dank Herr Kaulmann.
Gibt es noch weitere Anträge oder Ausführungen?
Vielen Dank Herr Kaulmann.
Gibt es noch weitere Anträge oder Ausführungen?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Herr Poppinga?Original von Hajo Poppinga
Von mir gibt es noch Ausführungen - am Donnerstag.
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Darf ich daraus ableiten das Sie auch auf ihr Plädoyer verzichten werden?
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Herr Vorsitzender,
es ist abzusehen, daß ich mich aufgrund eines Leberleidens bis mindestens 24. Januar in eine Klinik begeben muß, insofern müßte das Gericht bis dahin auf ein Plädoyer warten. Wenn es bereits ist, so lange zu warten, würde ich noch eines halten - wenn nicht, denke ich, daß es durchaus in der Lage ist, alle meine bisherigen Ausführungen entsprechend zu würdigen. Ergänzend verweise ich auf meine Ausführungen vom 03.01.2008.
<simoff>Also ich bin klausurentechnisch sehr eingespannt und habe schlicht nicht den Nerv, hier noch ein Plädoyer zu schreiben, bis die erste Phase durch ist. Wenn man warten kann, würde ich noch eines halten, aber das meiste wurde ja bereits schon gesagt.</simoff>
es ist abzusehen, daß ich mich aufgrund eines Leberleidens bis mindestens 24. Januar in eine Klinik begeben muß, insofern müßte das Gericht bis dahin auf ein Plädoyer warten. Wenn es bereits ist, so lange zu warten, würde ich noch eines halten - wenn nicht, denke ich, daß es durchaus in der Lage ist, alle meine bisherigen Ausführungen entsprechend zu würdigen. Ergänzend verweise ich auf meine Ausführungen vom 03.01.2008.
<simoff>Also ich bin klausurentechnisch sehr eingespannt und habe schlicht nicht den Nerv, hier noch ein Plädoyer zu schreiben, bis die erste Phase durch ist. Wenn man warten kann, würde ich noch eines halten, aber das meiste wurde ja bereits schon gesagt.</simoff>
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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