- Der Vizepräsident -
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der Abgeordnete Poppinga hat folgende Änderung der Geschäftsordnung beantragt:
Bitte stimmen Sie in den nächsten 96 Stunden mit "Ja" oder "Nein". Aktive Stimmenthaltung ist möglich.Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
1. Paragraph 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
"(1) Jeder Abgeordnete des Parlaments darf einmal pro Woche eine Anfrage an die Unionsregierung oder einen einzelnen Unionsminister stellen, welche innerhalb von einer Woche ab Antragsstellung öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Es sind höchstens zehn Einzelfragen zulässig.
(2) Für jede neue Anfrage, die an einen Unionsminister gestellt wird, solange eine ältere Anfrage noch offen ist, verlängert sich die Frist für die Beantwortung der neueren Anfrage für den betreffenden Unionsminister um weitere sieben Tage.
(3) Auf Beschluss der Mehrheit des Unionsparlament kann jederzeit jedes Mitglied der Unionsregierung verpflichtet werden, eine Anfrage zu beantworten. Dabei gibt es dann keinerlei Beschränkungen in der Anzahl der Fragen.
(4) Beantwortet der zuständige Minister bzw. der Unionskanzler für die Unionsregierung die an ihn gestellte Anfrage nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, so kann das Präsidium ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 200 Bramern verhängen."
2. Die Änderung tritt mit dem ordnungsgemäßen Beschluß durch das Unionsparlament in Kraft.
