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Da kann ich Ihnen nur zustimmen aber leider sind wir in diesem Punkt von den Verwaltern der WiSim abhängig. Ich werde versuchen, hier eine Entwicklung voranzutreiben aber wir müssen nach dem Stand der Dinge damit rechnen, dass in nächster Zeit keine Schritte in Richtung Aktivierung der WiSim unternommen werden.
 

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Betreffs des Modus zur Nachzahlung der ausstehenden Gehälter bitte ich um Vorschläge. Sonst darf sich keiner mehr beschweren, dass kein Geld kommt ;)
 

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Haudegen
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Beitrag von vSzP »

Über wieviel Geld verfügen wir denn nun und wie hoch wären die Gehaltsnachzahlungen? Nicht, dass wir danach gleich Insolvenz anmelden müssen...

Und mich beschäftigt auch die Frage der Besteuerung. Um eine gewisse Grundaktivität zu erreichen sollten wir vor Zahlung der Gehälter über eine Landeseinkommenssteuer nachdenken.
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Das Vermögen der Unionsrepublik hält sich leider stark in Grenzen. Es beträgt zur Zeit 313 021,58 Bramer. Ich habe selbst keine Vorstellung von der Höhe der zu erwartenden Forderungen auf Gehaltsnachzahlungen.

Steuern existieren formal schon:
http://cordanien.de/heroth/readarticle. ... icle_id=17
 

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Ich will 10.000 Bramer, den Rest schenke ich dem Land.
 

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Jasmin van Rotstein
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Original von Jasmin van Rotstein
Ich will 10.000 Bramer, den Rest schenke ich dem Land.
Dem würde ich mich anschließen.
 

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Ich würde dann vorschlagen, dass die Anträge auf Nachzahlung direkt hier gestellt werden. Dazu sollte zuerst die Berechnung der ausstehenden Gehälter dargelegt und dann geg. eine pauschale Summe zur Abgeltung vorgeschlagen werden.
 

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Beitrag von vSzP »

Original von Montgomery Scott
Ich habe selbst keine Vorstellung von der Höhe der zu erwartenden Forderungen auf Gehaltsnachzahlungen.
Gut - das aber herauszufinden ist Ihr Job.

Mir stehen 4 x 4.000 Bramer aus meiner Arbeit als PM zur Verfügung: 16.000 Bramer. Auf den Rest verzichte ich.

Vorschlag: Die Regierung wird per Regierungsermächtigung ermächtigt, die Gehälter nachzuzahlen. Dabei bekommt sie einen Deckelbetrag von - sagen wir 60.000 Bramer.

Ggf. müssen wir darüber auch ein Gesetz schreiben, wenn unsere Gesetzgebung die Möglichkeit der Regierungsermächtigung in solchen Fragen nicht kennt.

Generell aber muss sich erst einmal jemand finden, der die Gehaltsnachzahlungen - auf welchen Weg auch immer - definiert. Hier sind Sie, Sig. Scott, gefragt. Sie haben ja immerhin die Angaben dreier Bürger, wobei ich jetzt nicht genau weiß, ob Sie schon einmal PM waren in der Zeit ohne WiSim....
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Meine Amtszeit war vom 23.02.2007 - 25.06.2007.

Am 25.04.2007 trat das neue Finanzgesetz in Kraft.

Mir würden also 2 x 10.000 Bramer + 2 x 200,00 Bramer (sofern mit Sitzungsgeld pro Monat gemeint ist) zustehen.

Wie bereits angekündigt würde ich eine steuerfreie Zahlung von 10.000 Bramern akzeptieren und den Rest der Republik Heroth erlassen.
 

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Jasmin van Rotstein
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Original von vSzP
Gut - das aber herauszufinden ist Ihr Job.
Genau dazu habe ich ja auch um Wortmeldungen der Gläubiger gebeten.
Vorschlag: Die Regierung wird per Regierungsermächtigung ermächtigt, die Gehälter nachzuzahlen. Dabei bekommt sie einen Deckelbetrag von - sagen wir 60.000 Bramer.
Ich sehe dazu keine Notwendigkeit. Die Gehaltszahlungen sind ja nach geltendem Recht regulär ausstehend. Daher sehe ich kein Problem, die Beträge auch regulär in den Haushalt aufzunehmen.
 

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