Lesen Sie nochmal das Unionsgerichtsgesetz. Es sind alle Normen entscheidend. Auch Landesgesetze müssen Beachtung finden.Original von Konrad Grimm
Auf die Ausführungen bzgl. der Feiertage werde ich nicht besonders ausführlich eingehen. Erstens gibt es keine parlamentarischen Feiertage, zweitens ist Katistanisches Landesrecht für das Unionsparlament überhaupt nicht einschlägig. Das Unionsparlament unterliegt in meinen Augen ausschließlich der Unionsgesetzgebung, untersteht ja etwa auch nicht der katistanischen Polizeigewalt.
Stimmt. Und doch wird die Anfrage, wie ein gewöhnlicher Antrag behandelt. Aus gutem Grund, weil die Anfrage bis zur Veröffentlichung durch den Parlamentspräsidenten ein parlamentarischer Vorgang ist.Fraglich ist in der Tat die Frage, wann ein Antrag gestellt ist. Und da möchte ich mit ganz einfachem Menschenverstand antworten: Dann, wenn er eingebracht ist. Die Geschäftsordnung widerspricht dem in keinem Punkt. Das Präsidium mag Anträge zurückweisen können, ja - nachdem sie gestellt sind. Im übrigen ist gar nicht gesagt, dass für eine Anfrage nach § 7 GOUP überhaupt die allgemeinen Antragsregeln aus § 4 GOUP einschlägig sind. Es findet über eine Anfrage an die Unionsregierung schließlich auch keine Aussprache statt.
Diese theoretischen Ausführung sind entscheidend, weil der Kläger durch das Gericht die Auslegung einer Norm verlangt. Das Gericht muss die Norm so auslegen, dass sie für die Zukunft allgemein gültig gilt. Dabei ist eben auch eine theoretische Option, die rechtlich möglich ist, zu beachten.Die theoretischen Ausführungen der Beklagten darüber, wie die Situation möglicherweise gewesen wäre, wenn sie von dem Antrag gar keine Kenntnis gehabt hätte, sind nicht einschlägig, weil am Sachverhalt vorbei. Natürlich muss die Regierung Kenntnis von einer Anfrage haben. Ich meine aber sogar, dass ich das Recht hätte, diese Anfrage direkt per PN an die Regierung zu richten und das Parlamentspräsidium aussen vor zu lassen. Die Form ist in der Geschäftsordnung bewusst nicht geregelt.
Am 23. Dezember 2007 wurde durch das Parlamentspräsidium lediglich und ausschließlich die Raum für die Beantwortung geschaffen, die Anfrage war gestellt - lassen Sie mich das nochmal in der ganzen logischen Banalität dieses Satzes zum Ausdruck bringen - als sie gestellt war.
Nein. Am 23. Dezember wurde die Anfrage gestellt. Die Antwort war fristgemäß daran ändert die vermeindliche Simplifizierung des Herrn Grimm nichts.