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Haudegen
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Nehmen wir einmal an, jemand lässt sich neue Fenster im Haus setzen. Beim "herrausreißen" des alten Fensters stürzt ein Teil der Unterkonstruktion (Mauerwerk) ein.

Wer hat nun dafür zu haften? Der Handwerker oder der Auftraggeber oder ist es gar höheres verschulden?
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Beitrag von Konrad Grimm »

Bei Fahrlässigkeit -> Handwerker
Ohne Fahrlässigkeit -> Auftraggeber
 

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Beitrag von vSzP »

Dann wäre die Frage, ist es von einem Handwerker fahrlässig angesichts der Feuchte draußen solle Anträge anzunehmen....
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Nehmen wir einmal an, jemand lässt sich neue Fenster im Haus setzen. Beim "herrausreißen" des alten Fensters stürzt ein Teil der Unterkonstruktion (Mauerwerk) ein.

Wer hat nun dafür zu haften? Der Handwerker oder der Auftraggeber oder ist es gar höheres verschulden?
Es haftet der Handwerker bzw. das Unternehmen für welches der Handwerker als Erfüllungsgehilfe tätig ist ( §§ 241, 276, 278 BGB).
 

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Dann wäre die Frage, ist es von einem Handwerker fahrlässig angesichts der Feuchte draußen solle Anträge anzunehmen....
Man heuert einen Fachmann an und zahlt für sein Wissen und sein Können und entsprechend seiner Fähigkeiten ist er zur sorgfalt verpflichtet. Diese schließt auch die Rücksicht auf andere Rechtsgüter des Auftraggebers ein. Der Handwerker bzw. das Unternehmen zahlt.
 

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Beitrag von vSzP »

Original von Sean William Connor
Der Handwerker bzw. das Unternehmen zahlt.
Dann fällt das Weihnachtsfest meiner armen Mutter doch nichts ins Wasser ;)

Danke für die Auskunft...
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Sean William Connor
Man heuert einen Fachmann an und zahlt für sein Wissen und sein Können und entsprechend seiner Fähigkeiten ist er zur sorgfalt verpflichtet. Diese schließt auch die Rücksicht auf andere Rechtsgüter des Auftraggebers ein. Der Handwerker bzw. das Unternehmen zahlt.
Das würde ich nicht unterschreiben. Ein Problem ergibt sich, wenn man das Fenster gar nicht hätte austauschen können ohne die Wand einzureißen (etwa weil das Mauerwerk ohnehin einsturzgefährdet war), dies aber auch bei Anwendung aller Sorgfalt für den Handwerker nicht zu erkennen gewesen ist.
 

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Beitrag von vSzP »

Original von Konrad Grimm

Das würde ich nicht unterschreiben. Ein Problem ergibt sich, wenn man das Fenster gar nicht hätte austauschen können ohne die Wand einzureißen (etwa weil das Mauerwerk ohnehin einsturzgefährdet war), dies aber auch bei Anwendung aller Sorgfalt für den Handwerker nicht zu erkennen gewesen ist.
Also, ich glaube schon, dass man erkennt wenn eine Mauer einsturzgefährdet ist oder nicht (Risse im Putz hätte man sehen müssen). Und der Handwerker hat wohl selbst gesagt, dass die Feuchtigkeit Schuld sei.

Und die hätte er wohl einberechnen müssen...
 

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Also, ich glaube schon, dass man erkennt wenn eine Mauer einsturzgefährdet ist oder nicht (Risse im Putz hätte man sehen müssen). Und der Handwerker hat wohl selbst gesagt, dass die Feuchtigkeit Schuld sei.

Und die hätte er wohl einberechnen müssen...
Das denke ich auch. Ein poröses Mauerwerk, wo das Austauschen des Fensters nicht ohne weiteres möglich ist, ist für einen Fachmann leicht zu erkennen. Und wenn selbst noch gesagt wird, die Feuchtigkeit sei schuld, ist das genug um von Fahrlässigkeit auszugehen.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Nun, deswegen bleibe ich trotzdem bei meiner Einschätzung und würde mich an Eurer Stelle auf einen Gutachterstreit einstellen.
 

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