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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30
Auch nicht besser - das Zeugs kriege ich weder in die Schweiz an meine Firmenadresse noch hier nach Prag geliefert.
Die weigern sich einfach, die Säcke. Aber wenn ich Plutonium bestelle fragen die nur "wieviel"?

PAH!
 

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Ehemaliger Bürger der DU
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
Original von Lord Albert von Rotbart

Wieder mal so ein Beispiel für den unsinnigen USK in Deutschland. :evil:
A propos USK.
Den Football Manager von Sega gibts nicht mehr in der BRD, Österreich und der Schweiz, seit die DFL denen eine Unterlassungsklage geschickt hat, weil sie Originalnamen der Buli-Spieler und -Vereine verwenden.
Jetzt muss ich seit der letztjährigen Version aus England importieren lassen. Das Teil hat in England Altersfreigabe 3+, aber weil es nicht von der USK geprüft ist, ist es USK 18. Dafür muss ich bei Okaysoft extra Kopie vom Personalausweis hinmailen, das Paket darf ich auch nur eigenhändig entgegennehmen.
Und das alles wegen einem einfachen, harmlosen Fußballmanager.
 

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30
Einfach?
Harmlos?
Fußballmanager?
Wohl nie einer Vereinssitzung beigewohnt!
:evil: :evil: :evil:
 

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Ehemaliger Bürger der DU
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 21:18
Original von Literoy Goldheart
Vielleicht wisst ihr Bescheid: Meine Kollegin in Prag hat einen Sohn, und der giert nach Weihnachtsgeschenken, seinem Alter entsprechend:

Bioshock für XBox 360 &
Logitech G15 Gaming Tastatur

Dazu noch irgendein Half Life 2 für den PC o.ä.

Wo bekomme ich das Zeugs in Deutschland in der englischen Version her. Die führen ja alle nur das deutsch synch Zeugs bzw. die QWERTZ Tastatur... ich habe leider auch keine Bekannten mehr in der US Army, die sind ja alle im Irak, Weihnachten in der Wüste feiernd...
Sofern es aus den USA geschickt wird, habt ihr so gut wie keine Chance, dass es durch den Zoll kommt, da grundsätzlich alle Pakete von dort geöffnet werden. Grund: erstens kreuzen die Amerikaner fast immer "Gift/Geschenk" an und drinnen ist dann ein Rechnung, zweitens werden oft Produkte in größerer Menge (meist ab 5) geschickt, die dem Markenschutz ("Marco Polo", "Lacoste" etc.) unterliegen und drittens haben wir in den letzten zwei Monaten jede Menge an Nazipropaganda (dann geht es ans Zollkrinialamt/Staatsanwaltschaft), Waffen oder PC-/Videospiele aus dem Verkehr gezogen, die hier entweder einer Altersbeschränkung unterliegen (dann muss der Adressat beim zuständigen Zollamt einen Altersnachweis beibringen) oder auf dem Index (auch dann geht es ans Zollkrinimalamt) stehen. Aus anderen Drittländern (gemeint sind Nicht-EU-Staaten) werden Pakete/Päckchen fast nur dann geöffnet, wenn der Verdacht besteht, dass Zigaretten über der Freigrenze verschickt werden. Diese werden dann nicht verzollt, aber versteuert (betrifft hauptsächlich Polen etc.). Viele Produkte, deren Einfuhr verboten ist, werden auch gleich aus dem Verkehr gezogen und der Vernichtung zugeführt.
 

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Registriert: Mo 3. Dez 2007, 22:44
Original von Franz Sendlhofer
A propos USK.
Den Football Manager von Sega gibts nicht mehr in der BRD, Österreich und der Schweiz, seit die DFL denen eine Unterlassungsklage geschickt hat, weil sie Originalnamen der Buli-Spieler und -Vereine verwenden.
Jetzt muss ich seit der letztjährigen Version aus England importieren lassen. Das Teil hat in England Altersfreigabe 3+, aber weil es nicht von der USK geprüft ist, ist es USK 18. Dafür muss ich bei Okaysoft extra Kopie vom Personalausweis hinmailen, das Paket darf ich auch nur eigenhändig entgegennehmen.
Und das alles wegen einem einfachen, harmlosen Fußballmanager.
Die Altersstufen sind tatsächlich „ein weites Feld“. Es gibt knappe und „satte“ Entscheidungen. Die 56 Gutachtenden aus allen Bundesländern entscheiden bei Titeln ab dem Anbieterantrag „ab 12“ zu fünft mit einfacher Mehrheit, Mitglied dieses Prüfgremiums ist der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK. Er kann gegen die Mehrheit des Gremiums ein Veto einlegen. Dann wird der Titel in einen Berufungsausschuss gegeben und noch mal von anderen Gutachtern geprüft, die wiederum mit einfacher Mehrheit entscheiden.

Ich habe mich mal dazu aufklären lassen.
Unter den Kriterien, unter denen die Gutachter Spiele zunächst im Ganzen wahrnehmen sollten, um den Sinn des Spiels, den Spielanreiz, die mögliche Faszination usw. überhaupt zu verstehen, ist natürlich auch die Treffersymbolik („Blut“), aber sie ist eben nicht immer das Ausschlaggebende oder gar das einzig Bestimmende.

Die Gewaltanteile in Spielen werden im Gesamtzusammenhang des Spiels betrachtet, Gewaltspitzen werden unter Einbeziehung der Genretypik, der Vielfalt der Spielaufgaben, der Atmosphäre, der Belohnungssysteme usw. abgewogen, um zu einer Altersentscheidung zu kommen.

Es gibt keine abhakbaren Checklisten. Jede Spielprüfung ist insofern auch immer eine Einzelfallentscheidung der plural zusammengesetzten Gremien. Die Anbieter sind Herr Ihrer Verfahren, sie können in Berufung gehen, einen Titel ohne Kennzeichnung mit dem Hinweis „nur für Erwachsene“ veröffentlichen oder eine neue Version einreichen; sie entscheiden über eine konkrete Veröffentlichung stets selbst.

Es gibt in den Gutachten keinen Satz, Sie müssen dies und jenes entfernen, um diese oder jene Freigabe zu erhalten.
Demzufolge hat nicht die USK nen Klatsch an der Waffel sondern die Gutachter und Bewerter. Sowie die Spielehersteller, die die Spiele für Deutschland modifzieren, was Sie ja eigentlich nicht bräuchten. Zumindest beim Genre ab 18.
 

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