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Herr Vorsitzender,
die wesentlichen materiellen Argumente für die Begründetheit der Klage sind ja bereits in der Klagschrift aufgeführt, sowie in der Erörterung über die Zulässigkeit der Klage geäußert worden.
Herr Kaulmann hat seiner Kandidatur um das Amt des katistianischen Ministerpräsidenten kein Wahlprogramm im Sinne des Landeswahlgesetzes beigegeben. Er hat es im Gegenteil ausdrücklich abgelehnt, "spezielle Punkte, wie er es formulierte, herauszugreifen, sondern nur geäußert sich im Falle seiner Wiederwahl "auch weiter dafür verantwortlich [zu zeigen], das ... Katista seinen Weg weiter macht".
Das ist kein Wahlprogramm, sondern ein Wahlkampfslogan. Er gibt den Wählerinnen und Wählerin keinerlei Aufschluss über die konkreten Gesetzgebungs- und Verwaltungsvorhaben eines Kandidaten, darüber welchen zentralen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls er sich gegenüber sieht und wie er diese zu lösen gedenkt, sowie endlich über mögliche finanzielle Belastunge welche in der kommenden Amtsperiode des Ministerpräsidenten auf die Bevölkerung zukämen.
Sinn und Zweck der in Katista gesetzlich bestimmten "Programmpflicht" ist es den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu verschaffen, die Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten gerade nicht nur angand eines Slogans, sondern eines substanziellen Programmes, klarer Vorhaben und Ziele in Gesetzgebung und Verwaltung unterscheiden zu können.
Der Allgemeinplatz des Herrn Kaulmann genügte diesen Erfordernissen in keiner Form, seine Kandidatur wäre durch den Wahlleiter zurückzuweisen gewesen, die Wahl ist somit ungültig und zu annulieren.
die wesentlichen materiellen Argumente für die Begründetheit der Klage sind ja bereits in der Klagschrift aufgeführt, sowie in der Erörterung über die Zulässigkeit der Klage geäußert worden.
Herr Kaulmann hat seiner Kandidatur um das Amt des katistianischen Ministerpräsidenten kein Wahlprogramm im Sinne des Landeswahlgesetzes beigegeben. Er hat es im Gegenteil ausdrücklich abgelehnt, "spezielle Punkte, wie er es formulierte, herauszugreifen, sondern nur geäußert sich im Falle seiner Wiederwahl "auch weiter dafür verantwortlich [zu zeigen], das ... Katista seinen Weg weiter macht".
Das ist kein Wahlprogramm, sondern ein Wahlkampfslogan. Er gibt den Wählerinnen und Wählerin keinerlei Aufschluss über die konkreten Gesetzgebungs- und Verwaltungsvorhaben eines Kandidaten, darüber welchen zentralen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls er sich gegenüber sieht und wie er diese zu lösen gedenkt, sowie endlich über mögliche finanzielle Belastunge welche in der kommenden Amtsperiode des Ministerpräsidenten auf die Bevölkerung zukämen.
Sinn und Zweck der in Katista gesetzlich bestimmten "Programmpflicht" ist es den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu verschaffen, die Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten gerade nicht nur angand eines Slogans, sondern eines substanziellen Programmes, klarer Vorhaben und Ziele in Gesetzgebung und Verwaltung unterscheiden zu können.
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Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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Müssen wir ihn gerichtlich laden, oder genügt auch ein Telefonat ihrerseits damit er sich hierher begibt?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Dann tun Sie das bitte.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Herr Vorsitzender,
ich beantrage, diesen Antrag zurückzuweisen! Die vom Landeswahlleiter als Programm im Sinne des Landeswahlgesetzes gewertete Wahlanpsrache des Herrn Kaulmann ist hier nachzulesen, und was im Forum dokumentiert ist, ist nach hergebrachter Rechtssprechung des Unionsgerichtes nicht mehr gesondert beweisbedürftig.
Dieses Verfahre dreht sich allein um eine Rechtsfrage, nämlich ob die zitierte "Wahlansprache" des Herrn Kaulmann ein Programm im Sinne des katistianischen Landeswahlgesetzes ist oder nicht, und zu Rechtsfragen kann man keine Zeugen vernehmen, sondern nur zur Erforschung von Tatsachen.
Wenn Herr Poppinga sich außer Stande fühlt, die Rechtsauffassung der Beklagten zu vertreten mag er sein mandat niederlegen und Herr Kaulmann das Land Katista vertreten, aber diese Zeugenvernehmung verschleppt das verfahren nur unnötig und unsinnig.
ich beantrage, diesen Antrag zurückzuweisen! Die vom Landeswahlleiter als Programm im Sinne des Landeswahlgesetzes gewertete Wahlanpsrache des Herrn Kaulmann ist hier nachzulesen, und was im Forum dokumentiert ist, ist nach hergebrachter Rechtssprechung des Unionsgerichtes nicht mehr gesondert beweisbedürftig.
Dieses Verfahre dreht sich allein um eine Rechtsfrage, nämlich ob die zitierte "Wahlansprache" des Herrn Kaulmann ein Programm im Sinne des katistianischen Landeswahlgesetzes ist oder nicht, und zu Rechtsfragen kann man keine Zeugen vernehmen, sondern nur zur Erforschung von Tatsachen.
Wenn Herr Poppinga sich außer Stande fühlt, die Rechtsauffassung der Beklagten zu vertreten mag er sein mandat niederlegen und Herr Kaulmann das Land Katista vertreten, aber diese Zeugenvernehmung verschleppt das verfahren nur unnötig und unsinnig.
Amber Marie Ford
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In Anbetracht der Nachweise die Sie mir hiermit vorgelegt haben denke ich das wir auf die Aussage des Zeugen verzichten können.
Es ist durch ständige Rechtssprechung mittlerweile gefestigt, dass Threads aus dem Forum als Beweismittel herangezogen werden können und es hierzu keiner weiteren Zeugenaussage bedarf.
Fall Herr Poppinga Herrn Kaulmann dennoch in einem anderen Zusammenhang anhören möchte kann er dies gerne beantragen.
Es ist durch ständige Rechtssprechung mittlerweile gefestigt, dass Threads aus dem Forum als Beweismittel herangezogen werden können und es hierzu keiner weiteren Zeugenaussage bedarf.
Fall Herr Poppinga Herrn Kaulmann dennoch in einem anderen Zusammenhang anhören möchte kann er dies gerne beantragen.
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Herr Poppinga, wird Herr Kaulmann noch zur Klärung anderer Fragen benötigt? Ansonsten muss er seine zeit ja nicht bei Gericht verbringen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Herr Vorsitzender,
leider ist meine Sekretärin zur Zeit unpäßlich und hat zu allem Überfluß auch noch die Akten verschluurt. Insofern bitte ich mir 3, 4 Tage Zeit aus.
<simoff>Hab derzeit unglaublich viel Streß. Für einen gescheiten Vortrag erst am Ende der Woche, 'tschuldigung.</simoff>
leider ist meine Sekretärin zur Zeit unpäßlich und hat zu allem Überfluß auch noch die Akten verschluurt. Insofern bitte ich mir 3, 4 Tage Zeit aus.
<simoff>Hab derzeit unglaublich viel Streß. Für einen gescheiten Vortrag erst am Ende der Woche, 'tschuldigung.</simoff>
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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