Mein Interesse ist nur theoretischer Natur als Jurist. Ich sehe keine Anspruchsgrundlage, jedenfalls nicht in diesem speziellen Fall.Original von William C. Ashcraft
Wir verraten doch nicht alle unsere Tricks.
Kaiser
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Für erkennungsdienstliche Vorgänge total wichtig!!! =)Original von Palin Waylan-Majere
Was kommt als nächstes? Haarlänge per Gesetz festlegen?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung 
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
So siehts aus.Original von Amber Marie Ford
Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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Nur Schwachsinnige und Schwuchteln nehmen den Namen der Frau bei Heirat an, es sei denn man heißt Müller oder Meyer.Original von Amber Marie Ford
Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung