Beiträge: 1401
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30
Ich bin zwar kein Innenminister mehr, aber da mich gerade ein weiterer Wunsch nach einer willkürlichen Namensänderung erreicht hat, möchte ich doch mal den Gedankengang eines Namensgesetzes anstoßen.
Es ist nicht gerade hilfreich, wenn ein XXX sich in der Politik engagiert und sich dann auf einmal - wahrscheinlich auch noch mit anderem Avatar - in YYY umbenennen möchte.
Da sollte man sich lieber eine neue ID zulegen, kann auch nicht viel schwieriger sein, aber leichter zuzuordnen.
Es ist nicht gerade hilfreich, wenn ein XXX sich in der Politik engagiert und sich dann auf einmal - wahrscheinlich auch noch mit anderem Avatar - in YYY umbenennen möchte.
Da sollte man sich lieber eine neue ID zulegen, kann auch nicht viel schwieriger sein, aber leichter zuzuordnen.
Ehemaliger Bürger der DU
Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
[so]Deswegen werde ich den Namen auch nicht im B-Netz ändern. Derjenige soll sich gefälligst ausbürgern, und neu einbürgern. Einen Unionsrichter mit dem Namen William C. Ashcraft gibt es nicht.[/so]
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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Jungspund
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Registriert: Di 19. Jun 2007, 14:02
Perdoname, wenn die Bitte für die Admins störend ist. Die Sache mit dieser ID ist halt nur, dass sie bisher kein Bürger war (und auch gerade mal 15 Posts oder so auf dem Buckel hat), und ich mich eben mit dem neuen Namen dann wirklich im BNET registriert habe. Ich kann mich auch neu registrieren.
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Das ganze hat seinen Grund gehabt. Ich denke ich hab es mittlerweile oft genug erklärt. So stur kenn ich dich gar nicht. Aber mann lernt nie aus.Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Deswegen werde ich den Namen auch nicht im B-Netz ändern. Derjenige soll sich gefälligst ausbürgern, und neu einbürgern. Einen Unionsrichter mit dem Namen William C. Ashcraft gibt es nicht.[/so]
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Hier ist eine klare Differenzierung geboten: absolut untragbar ist es natürlich, den Foren- oder BNet-Account einer Identität für deren Nachfolgeidentität zu benutzen, so dass also z. B. irgendwann in den Protokollen des Unionsparlamentes die UFD-Abgeordnete Lilo Müller Reden des damaligen SPDU-Abgeordnete Heinrich Meyer hält (derartiges ist in der Vergangenheit durchaus vorgekommen!).Original von Literoy Goldheart
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Da sollte man sich lieber eine neue ID zulegen, kann auch nicht viel schwieriger sein, aber leichter zuzuordnen.
Ändert jedoch eine Identität lediglich ihren Namen, bleibt aber die gleiche Person und erklärt den Namenswechsel ggf. auch simulationsintern, sehe ich keinerlei Probleme.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
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Unionsvorsitzende der FDU a. D.
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Oberste Unionsanwältin a. D.
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Wären Sie notfalls bereit mich vor Gericht zu vertreten falls Herr von Kurzschluss sich weiterhin weigert meinen namen zu ändern, Frau Ford?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Dann werde ich einen Antrag stellen auf Änderung meines Namens im Bnet, und falls diesem nicht entsprochen wird werden wir dagegen vorgehen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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