Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Ich bin für einen Maßnahmenkatalog. Erstens sollten wir übertriebene Ausschlusskriterien abschaffen - generell die Unvereinbarkeit von Justizamt und Parteiamt, zudem die Unvereinbarkeit von Richteramt und Parlamentsmandat - soweit es die erste Instanz betrifft (beeinträchtigt die Gewaltenteilung deswegen nicht sehr, weil für die Gewaltenteilung vor allem das ObUG wichtig ist). Zweitens brauchen wir Laienrichter für die zweite Instanz, dabei aber die Vorschrift, dass der vorsitzende Richter einen besonderen Qualifikationsnachweis besitzt (Pendant zur RL-Befähigung zum Richteramt). Drittens brauchen wir einfachere, aber umfassendere Gesetze, die auch für Laien verständlich sind.