Die Hauptverhandlung wird hiermit eröffnet.Anklageschrift
Der Oberste Unionsanwalt erhebt Anklage gegen
1. Herrn Johnathan von Metternich,
2. Herrn Rudolph Baader,
3. Herrn Franz Sendlhofer,
4. Herrn Oliver von Palm,
5. Herrn Andreas O`Sullivan
wegen des Vorwurfs der verfassungswidrigen Vereinigung, strafbar nach § 40 I StGB,
gegen die Angeklagten Nummer 1 bis 3 zudem wegen des Vorwurfs des Hochverrats, strafbar nach § 39 StGB und wegen des Vorwurfs der verfassungswidrigen Beeinflussung von Behörden, strafbar nach § 42 StGB,
gegen die Angeklagten Nummer 1 und 2 zudem wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, strafbar nach § 56 StGB,
gegen den Angeklagten Nummer 2 zudem wegen des Vorwurfs der versuchten Gefangenenbefreiung, strafbar nach §§ 57, 13 StGB.
Die Unionsanwaltschaft legt dabei aufgrund ihrer Ermittlungen den Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:
Die Angeklagten bildeten im September 2007 zwei miteinander kooperierende Vereinigungen, deren Ziel es war, die Unionsländer Imperia und Freistein aus dem Geltungsbereich der Unionsverfassung herauszulösen, die demokratische Ordnung der Länder aufzuheben und jeweils in beiden Ländern die Monarchie wieder einzuführen. Unter anderem sollte zu diesem Schritt der Beitrittsvertrag des damaligen Kaiserreichs Imperia zur Demokratischen Union verfälscht und um eine Ausstiegsklausel erweitert werden.
Zu diesem Zeitpunkt übte Herr von Metternich das Amt des Imperialkanzlers, Herr Baader das Amt des Innenministers von Imperia, Herr von Palm das Amt des Sekretärs des Herrenhauses von Imperia und Herr Sendlhofer das Amt des Ministerpräsidenten von Freistein aus.
Anfang Oktober 2007 erlangten die Sicherheitsbehörden der Union Kenntnis von diesen Bestrebungen, soweit sie die Republik Imperia betrafen. Auf Antrag des Obersten Unionsanwalts erließ daraufhin das Unionsgericht am 08. Oktober Haftbefehl gegen alle Personen, deren Mitgliedschaft in der Vereinigung zur Herauslösung Imperias bekannt war. In der Nacht des gleichen Tages kam es zu einem Zusammentreffen des Unionskanzlers mit dem Imperialkanzler von Metternich in dessen Dienstsitz. Im Rahmen dessen kam es zum Zugriff der Unionspolizei und zur Verhaftung von Metternichs und Baaders, wobei beide Widerstand leisteten. Die von Innenminister Baader für eine Gefangenenbefreiung bereit gehaltenen Kräfte der Landespolizei konnten allerdings überwältigt werden.
Unerwartet griffen zu diesem Zeitpunkt Teile der Einsatzkräfte der Unionspolizei auf Weisung der damaligen Unionsinnenministerin Sophia Kreittmayr in das Geschehen ein und befreiten erfolgreich die beiden Festgenommen.
Am 09. Oktober erklärte Imperialkanzler von Metternich die Unabhängigkeit Imperias. Im Namen und mit Billigung durch Ministerpräsident Sendlhofer erklärte zudem Staatsministerin Kreittmayr Freistein für unabhängig. Zudem wurde in beiden Ländern ein unrechtmäßiges Referendum über die Unabhängigkeit durchgeführt.
In beiden Ländern kam es auf Weisung der Innenminister Baader und Maier und mit Billigung durch die Regierungschefs zu gewaltsamem Widerstand landeseigener Sicherheitskräfte gegen Polizei und Streitkräfte der Union. Die mit den sezessionistischen Regierungen kooperierenden Staaten Gran Novara und Barnstorvia erklärten der Demokratischen Union den Krieg; Truppen von Barnstorvia stießen dabei auf freisteinisches Gebiet vor und konnten erst nach tagelangen, schweren Gefechten besiegt und außer Landes gedrängt werden.
Oliver von Palm hatte sich derweil offenbar eines besseren besonnen und erklärte am 09. Oktober als Sekretär Imperias die Regierung von Metternich für abgesetzt und übernahm selbst – nunmehr im Einklang mit der Unionsverfassung – die Regierungsgewalt.
Nach Niederschlagung der Sezession unter großem Einsatz der Sicherheitskräfte und hohen Opferzahlen insbesondere im durch die Sezession bedingten Verteidigungskrieg gelang es, die Angeklagten festzunehmen. Die Angeklagten Nummer 1 bis 3 befinden sich seither in Untersuchungshaft, die Haftanordnung gegen die Angeklagten 4 und 5 wurde gegen Auflage inzwischen außer Vollzug gesetzt.
Alle Angeklagten beteiligten sich an Personenvereinigungen, deren Ziel es war, die Unionsrepublik Imperia und den Freistaat Freistein aus dem Geltungsbereich der Unionsverfassung herauszulösen. Dieses Ziel widerspricht dem durch Ewigkeitsgarantie als Verfassungsprinzip geschützten Art. 24 Abs. 1 der Unionsverfassung. Diese Vereinigungen sind damit Organisationen mit klar verfassungswidrigen Inhalten i.S. § 40 Abs. 1 StGB.
Die beiden Regierungschefs Sendlhofer und von Metternich, sowie der Innenminister Baader wirkten zudem planmäßig auf die ihnen unterstehenden Landessicherheitsbehörden ein, um diese für eine Unterstützung ihres Zieles zu gewinnen. Sie wiesen die Landespolizeien direkt an oder duldeten und billigten zumindest derartige Anweisungen, dass diese Unionssicherheitsbehörden an der Widerherstellung von Sicherheit und Ordnung und am Vollzug der geltenden gewaltsam hinderten und sie selbst bei ihrer rechtswidrigen Sezession gewähren ließen. Das erfüllt den Straftatbestand der verfassungswidrigen Beeinflussung von Behörden, § 42 StGB.
Sie setzen sich dadurch unter Gewaltanwendung gegen den Bestand der Demokratischen Union und mit ihrer Unterstützung der Monarchie zudem gegen ihre verfassungsmäßige Ordnung ein, was den Straftatbestand des Hochverrats, § 39 StGB, erfüllt.
Zudem widersetzten sich von Metternich und Baader ihrer Verhaftung durch die Unionsbehörden und flohen aufgrund der Befreiungsaktion aus dem Polizeigewahrsam; sie sind daher auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, § 56 StGB, anzuklagen. Weiterhin bereitete Rudolph Baader erkennbar eine gewaltsame Befreiung seines Regierungschefs aus dem Gewahrsam der Unionspolizei vor, was sich nur deshalb nicht realisierte, weil seine dafür eingesetzten Polizeikräfte überrascht und überwältigt werden konnten. Er wird daher zudem der versuchten Gefangenenbefreiung, strafbar nach den §§ 57, 13 StGB angeklagt.
Die Anklage stützt sich dabei als Beweismittel auf umfangreiche Forenscreenshots, Forenprotokolle und die Aussagen der Angeklagten Nummer 4 und 5.
Ich werde (eventuell auch nur vorübergehend) den Vorsitz übernehmen.
Ich bitte alle Beteiligten sich anwesend zu melden.
Den Vertreter der Unionsanwaltschaft bitte ich um etwaige Ergänzungen zur Anklage.
Die Angeklagten mögen bitte dem Gericht mitteilen ob sie sich selbst vertreten, einen Verteidiger benennen möchten, oder einen Pflichtverteidiger benötigen.
09.12.2007, Unionsrichter Dr. iur. William C. Ashcraft