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Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
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Erleuchteter
Vielleicht nehmen Sie das nächste Mal einfach an Aussprachen teil und tragen dort Ihre Bedenken vor.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Kaiser
Beiträge: 2902
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Original von Helmut Hennrich
"In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist."
Ja, wenn ein Richter das so sieht, dann muss er eben den entsprechenden Passus via Aussetzungs- und Vorlegungsbeschluss dem ObUG zur Normenkontrolle vorlegen. Wo ist das Problem?

Unsere Richterschaft ist - für Menschen, deren Job es ist, Entscheidungen zu treffen - manchmal schon sehr entscheidungsscheu.
 

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