Stimmen Sie diesem Antrag zu?Föderalismusreform - Art. 48
Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.
§ 1. [Unionsvertretungsgesetze]
Der Unionsverfassung wird der Artikel 48 neu eingeführt:
Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Auf den Sachgebieten welche unter die Gesetzgebung der Länder fallen hat die Union das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit nicht alle Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht haben.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht und sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt oder eine solche bereits besteht.
(4) Artikel 22 Absatz 3 findet auf dem Gebiet der Vertretungsgesetzgebung der Union keine Anwendung.
§ 2. [Inkrafttreten]
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Bitte Stimmen Sie mit Ja oder Nein.
Aktive Stimmenenthaltungen sind als solche zu kennzeichnen.
Zur Annahme dieses Antrages ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Dauer der Abstimmung: 5 Tage

