Erstens würde eine Befassung durch das Unionsparlament nach der Annahme durch das Volk keinen Sinn mehr haben und zweitens würde dies die Regelannahme der repräsentativen Demokratie abschaffen.Original von Michael Heen
Was das "plebiszitäre Veto" angeht: ist es nicht sinnvoller, erst das Volk abstimmen zu lassen, bevor das Unionsparlament sich damit befasst? Ich kann mir vorstellen, dass man sich so viel Zeit und Arbeit gleich erspart. Das Unionsparlament kann sich ja immer noch mit dem Gesetz beschäftigen, wenn es vom Volk angenommen wurde.
Zunächst kann beispielsweise nach persönlicher und fachlicher Eignung entschieden werden - gerade im Richteramt.Ich halte die Idee der Richterwahl durch das Volk keine gute Idee. Oder nach welchen Kriterien sollen die Wähler entscheiden, wenn nicht nach den Wahlversprechen, die die Kandidaten dann von sich geben, um gewählt zu werden. Zudem frage ich mich, ob der Wahlkampf der Unabhängigkeit des Gerichts wirklich dienlich ist.
Denkbar wären zudem auch Konstellationen in denen der Wahlkampf vermieden wird. Beispielsweise könnte das Unionsparlament den Richter erstmalig wählen und danach müßte er sich alle vier Monate dem Votum des Volkes stellen um im Amte zu bleiben. So gäbe es keinen Wahlkampf und das Volk würde trotzdem die Richter legitimieren.