Nur der Vollständigkeit halber:
No 4.
November 15, 2007 | 5:27:28 PM
Mr. Dziekanski, a 40-year-old construction worker, had arrived in Vancouver to begin a new life with his mother. After a 10 hour delay caused by immigration processing, Mr. Dziekanski became upset when he could not find his mother, who had returned home.
Unable to speak English, Mr. Dziekanski became distressed and began shouting in Polish, moving furniture around, shoving equipment off a desk in an arrival area and, at one point, throwing a chair. His actions soon attracted the attention of other passengers and security officials.
Moments later, four policemen arrived. Dziekanski walked away with his arms raised; there "was a brief conversation followed by a loud sound, apparently a Taser shot, and Mr. Dziekanski fell to the ground screaming in pain." Three officers then subdued Dziekanski and appeared to administer another taser shot.
An autopsy showed no sign of drugs or alcohol, but was unable to establish a cause of death. CTV reports that 16 people have died in Canada this year after being tasered. Taser International maintains that the devices are not lethal, but much of the supporting research has been funded by the company. That doesn't disqualify it -- but it does raise concern.
No 5.
Urgent Action
UA-Nr: UA-308/2007
AI-Index: AMR 51/182/2007
Datum: 16.11.2007
RECHTSLAGE
USA (Louisiana):
Gary Tyler, 49 Jahre alt
Der 49-jährige Afro-Amerikaner Gary Tyler hat über 33 Jahre in einem Gefängnis des Bundesstaates Louisiana verbracht, nachdem er für schuldig befunden worden war, während Rassenunruhen 1974 einen weißen Schüler ermordet zu haben. Gary Tyler war zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat 16 Jahre alt. Er hat seitdem beständig seine Unschuld beteuert. Mehrere US-Bundesgerichte bezeichneten das Verfahren gegen ihn als grob unfair.
Anfang des Jahres wurde dem Begnadigungsausschuss von Louisiana der Antrag vorgelegt, die gegen Gary Tyler verhängte lebenslange Haftstrafe in eine genau festgelegte Anzahl von Jahren im Gefängnis zu reduzieren, damit die scheidende Gouverneurin im Januar 2008 seine Freilassung veranlassen kann. Dieser Schritt ist möglicherweise die letzte juristische Möglichkeit, Gary Tyler zu begnadigen.
Gary Tyler war 1975 für schuldig befunden worden, im Oktober 1974 vor der „Destrehan High School“ in der Gemeinde St. Charles (US-Bundesstaat Louisiana) den 13-jährigen weißen Schüler Timothy Weber erschossen zu haben. Der tödliche Schuss war Berichten zufolge von einem Bus aus abgegeben worden, der von weißen Bewohnern der Gegend mit Steinen und Flaschen beworfen wurde, weil darin schwarze Schüler transportiert wurden. Die Angriffe auf den Bus fielen in eine Zeit, in der weiße US-Bürger jegliche Integrationsmaßnahmen mit großer Vehemenz ablehnten und der Bustransport von schwarzen Schülern in eine früher nur von Weißen besuchte Highschool in einer vornehmlich von Weißen bewohnten Gegend auf heftigen Widerstand stieß. Gary Tyler wurde später angeklagt, auf den Jungen geschossen zu haben. Die Anklage basierte allerdings nahezu allein auf der Aussage eines Schülers und der Mordwaffe, die im Bus in Gary Tylers Sitz gefunden wurde. Bei der ersten Durchsuchung des Busses war die Waffe allerdings nicht entdeckt worden.
Gary Tyler war zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat 16 Jahre alt, wurde aber dennoch in einem grob fehlerhaften Gerichtsverfahren wie ein Erwachsener behandelt. Trotz der erhöhten Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen in der Region wurde der Gerichtsort für das Verfahren nicht verlegt. Zudem fand das Verfahren vor einer Jury statt, der nur weiße Geschworene angehörten, nachdem alle schwarzen Kandidaten ausgeschlossen worden waren. Gary Tylers Verteidiger war ein Anwalt für Zivilrecht, der keine Erfahrung im Strafrecht hatte. Der Anwalt bereitete sich weder auf das Verfahren vor, noch befragte er Zeugen oder führte Untersuchungen bezüglich der von der Anklagebehörde vorgelegten Indizien durch. Zudem sprach er während des gesamten Jahres im Vorfeld des Gerichtsverfahrens nur insgesamt eine Stunde mit seinem Mandanten. Der Richter erklärte den Geschworenen fälschlicherweise, dass der Angeklagte in einem wichtigen Punkt der Anklage seine Unschuld beweisen müsse. Gary Tyler wurde dann des Mordes für schuldig befunden und zunächst zum Tode verurteilt. Nachdem die Todesstrafengesetzgebung des Bundesstaates für verfassungswidrig erklärt worden war, wurde das gegen Gary Tyler verhängte Todesurteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
Nach dem Gerichtsverfahren haben weitere Ermittlungen Zweifel an den Indizien in dem Verfahren aufkommen lassen. Zudem zogen mehrere Zeugen ihre Aussagen zurück. Darüberhinaus entschieden Bundesgerichte in zwei Anhörungen, dass der Prozess gegen Gary Tyler in höchstem Maße unfair gewesen war und man ihm das Recht auf Unschuldsvermutung verweigert hatte. Dennoch verweigerten die Bundesgerichte ihm ein Wiederaufnahmeverfahren, da sein Verteidiger während des Prozesses nicht auf die Verfahrensfehler hingewiesen hatte. Drei vorherige Begnadigungsausschüsse des US-Bundesstaates Louisiana hatten die Verurteilung von Gary Tyler ebenfalls als unfair bewertet und die Umwandlung der Strafe empfohlen. Bislang hat allerdings kein Gouverneur dieser Empfehlung entsprochen.
Gary Tyler verbüßte die ersten neun Jahre im Gefängnis in Einzelhaft, und durfte seine Zelle lediglich eine Stunde pro Tag verlassen. Seit seiner Verlegung in einen Trakt mit Kontakt zu den übrigen Insassen des Gefängnisses hat er sich weitergebildet und engagiert sich sozial. So hat er einen Schulabschluss gemacht und eine Ausbildung im Baugewerbe begonnen. Zudem ist er seit über 20 Jahren in der Theatergruppe des Gefängnisses „Angola“ aktiv. Er schreibt Theaterstücke für Kinder und fungiert auch als Darsteller in seinen Stücken. Außerdem engagiert er sich im Hospiz der Haftanstalt. Bei den Aufräumarbeiten nach dem Hurrikan Katrina gehörte Gary Tyler zu einer kleinen Gruppe freiwilliger Helfer aus dem Gefängnis und beteiligte sich über ein Jahr lang an diesem Projekt.
Trotz seiner Minderjährigkeit zur Tatzeit und seiner guten Führung im Gefängnis hat Gary Tyler inzwischen eine drei Mal so lange Zeit in Haft verbracht wie der Durchschnittsbürger, der wegen Mordes oder nicht-fahrlässiger Tötung für schuldig befunden wird. Als ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener kann Gary Tyler nicht auf Bewährung entlassen werden, bevor seine Haftstrafe nicht vom Begnadigungsausschuss in eine bestimmte Anzahl von Haftjahren umgewandelt wird und die Gouverneurin dann der Empfehlung des Ausschusses für eine Haftentlassung auf Bewährung entspricht. Leitende Beamte der Justizvollzugsanstalt „Angola“ haben Berichten zufolge das jüngste Gnadengesuch mit der Begründung unterstützt, Gary Tyler sei in der Haft zu einem verantwortungsvollen Bürger gereift und verdiene die Freilassung. Bislang ist sein Name jedoch noch auf keiner Anhörungsliste des Begnadigungsausschusses erschienen. Somit besteht die Gefahr, dass es ohne weiteren Druck nicht zu einer Anhörung kommt, bevor die derzeitige Gouverneurin aus dem Amt scheidet.
No 6.
SAUDI-ARABIA:
Sheikh Mastan Alias Mohammed Salim (m) aged 30, married with one child
Hamza Abu Bakir, (m) aged 47, married with four children
The two Indian nationals named above are currently detained in al-Dammam Prison in the Eastern Province of Saudi Arabia. They are reportedly at risk of imminent execution. They were arrested in January 2004 on charges of drug possession.
In June 2006, they were convicted and sentenced to death by a court in al-Dammam. However, they were not legally represented and very little is known about their trial except that their conviction and sentence are said to have been upheld on appeal and their execution may be imminent.
They are reported to have been visited only once since their arrest and that was by a representative of the Indian Consulate on 29 May 2007.
BACKGROUND INFORMATION
Saudi Arabia applies the death penalty for a wide range of offences. Court proceedings fall far short of international standards for fair trial, and take place behind closed doors.
Defendants normally do not have formal representation by a lawyer, and in many cases are not informed of the progress of legal proceedings against them. They may be convicted solely on the basis of confessions obtained under duress, torture or deception. The rate of executions in Saudi Arabia has recently increased sharply, and the authorities have executed at least 140 people so far this year, although the true figure may be much higher. Death sentences are usually carried out by beheading.