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*sing*
"Wenn nicht er, wer sonst...wenn nicht hier, wo dann..."
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Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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Aber laut Verfassung von Freistein ist man doch nach zwei Wochen rechtmäßiger Bürger und darf damit wählen. Also wäre man dann für zwei, drei Tage wahlberechtigt. Dann müsste doch derjenige dann eine Wahlerlaubnis erhalten, aber eben erst an dem Tag wo er wirklich wählen dürfte.Original von Amber Marie Ford
Meiner Meinung ist wie gesagt auch das allein sinnig, denn eine andere Auslegung der Wahlvorschriften würde gerade die in diesen enthaltenen Sperrfristen konterkarieren, und z. B. solche von zwei Wochen bei einer Wahldauer von fünf Tagen etwa auf wenig mehr als eine Woche verkürzen, was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ist
Stolzes Mitglied der Freisteinischen Volkspartei