Ich gehe von einem Fall von "menschlichem Versagen" aus. Wer hat denn die Wahl geleitet?Original von Fiete Schulze
Auf welcher Grundlage hat diese Person eine Wahlbenachrichtigung erhalten? Auf welcher Grundlage hat ein wahlberechtigtes UP-Mitglied keinen Wahlbenachrichtigung erhalten?
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Geleitet hat die Wahl der Vizepräsident Sven Vindland, gestartet wurde sie am 23.04. um 11:49 Uhr .
Um 11:56 Uhr fragte FDU-Abgeordnter Patrick Behrens nach, wer denn für die LL im UP sitzt, 14:05 Uhr bekam er die Antwort von der UFD-Abgeordneten Vasiliki Galanis. Am 24.03, um 20:29 Uhr wurde die Wahl durch Herrn Vindland beendet.
Um 11:56 Uhr fragte FDU-Abgeordnter Patrick Behrens nach, wer denn für die LL im UP sitzt, 14:05 Uhr bekam er die Antwort von der UFD-Abgeordneten Vasiliki Galanis. Am 24.03, um 20:29 Uhr wurde die Wahl durch Herrn Vindland beendet.

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:klatsch:Original von Literoy Goldheart
Ich bitte hier zwei Probleme nicht miteinander zu vermengen.
Zum einen: Ein Mitglied des Parlamentes hat seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten. Wenn diese Wahlbenachrichtigung an eine falsche Person ging und diese abgestimmt hat, ist die Wahl meines Erachtens nach nichtig. Sind die Wahlunterlagen nur fehlgeleitet und damit nicht genutzt worden sehe ich in der Tat eine Verantwortung des Adressaten. Denn im Gegensatz zu den Volkswahlen darf ich von einem Mitglied des Unionsparlamentes durchaus eine aktive Verfolgung des Geschehens erwarten.
Zum andern: In der Tat ist Herrn Letsrocks Anteilnahme am politischen Geschehen in der DU verbesserungswürdig. Ich möchte aber die wortgewaltigen Vorredner darauf hinweisen, dass hierüber die Wähler bei den nächsten Wahlen zu befinden haben. Ihr aggressiver Ton ist der Situation nicht angemessen und verlautet zu der Mutmaßung, das hier vom eigentlichen Geschehen abgelenkt werden soll.
Jasmin van Rotstein
Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
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Es ist doch so: Bei der Wahl wurde vom Präsidium des Unionsparlaments ein Fehler begangen, der einerseits auf menschliches Versagen und Ungeduld, andererseits auf mangelndes Engagement des Unionsparlamentariers Letsrock zurückzuführen ist. Es dürften sich also alle einig sein, dass die Wahl nicht einwandfrei gelaufen ist, so hätte nicht laufen dürfen und in Zukunft so besser auch nie wieder laufen wird. Nun ist es aber geschehen und wir stehen vor vollendeten Tatsachen.
Dem Unionskanzler nun vorzuwerfen, er hätte sich unrechtmäßig des Amtes bemächtigt ist schlciht falsch, was hätte er auch tun sollen?
Die Wahl einfach so einmal annulieren können wir natürlich auch nicht, dafür leben wir in einem Rechtsstaat und das ist gut so. Nur ein Gericht kann nun entscheiden und die Diskussion ist an dieser Stelle bis dahin müßig.
Ich teile dann aber die Meinung der Kollegin Ford, die der Meinung ist, die Wahl sei nicht anzufechten. Leider hätte nun einmal die Stimme des Abgeordneten nichts am Ergebnis verändert. Natürlich darf darf mit einer solchen Entscheidung Schindluder nicht Tür und Tor geöffnet werden. Es darf nicht zur Praxis werden, dass bei solchen Abstimmungen die Abgeordneten, die mit Nein stimmen würden, ausgelassen werden, weil es letztlich eh nur auf die Anzahl der Zustimmer ankommt. Jeder muss die Chance haben, seine Stimme rechtmäßig abzugeben, das gilt sowohl für die Unionskanzlerwahl im UP, als natürlich auch für Wahlen im ganzen Volk. Das darf also nicht passieren.
Im vorliegenden Fall haben wir nun aber einmal den Salat, und damit müssen wir leben. Herr Metternich, der sich sicherlich einen besseren Start in seine Amtszeit gewünscht hätte, ebenso wie Herr Schulze, der hier der schärfste Kritiker ist.
Dem Unionskanzler nun vorzuwerfen, er hätte sich unrechtmäßig des Amtes bemächtigt ist schlciht falsch, was hätte er auch tun sollen?
Die Wahl einfach so einmal annulieren können wir natürlich auch nicht, dafür leben wir in einem Rechtsstaat und das ist gut so. Nur ein Gericht kann nun entscheiden und die Diskussion ist an dieser Stelle bis dahin müßig.
Ich teile dann aber die Meinung der Kollegin Ford, die der Meinung ist, die Wahl sei nicht anzufechten. Leider hätte nun einmal die Stimme des Abgeordneten nichts am Ergebnis verändert. Natürlich darf darf mit einer solchen Entscheidung Schindluder nicht Tür und Tor geöffnet werden. Es darf nicht zur Praxis werden, dass bei solchen Abstimmungen die Abgeordneten, die mit Nein stimmen würden, ausgelassen werden, weil es letztlich eh nur auf die Anzahl der Zustimmer ankommt. Jeder muss die Chance haben, seine Stimme rechtmäßig abzugeben, das gilt sowohl für die Unionskanzlerwahl im UP, als natürlich auch für Wahlen im ganzen Volk. Das darf also nicht passieren.
Im vorliegenden Fall haben wir nun aber einmal den Salat, und damit müssen wir leben. Herr Metternich, der sich sicherlich einen besseren Start in seine Amtszeit gewünscht hätte, ebenso wie Herr Schulze, der hier der schärfste Kritiker ist.
Zuletzt geändert von Richard Heyl zu Wintersberg am Di 27. Mär 2007, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Nunja, die Frage was gewesen wäre wenn ist allenfalls von akademischer Bedeutung, und in der konkreten Situation auch keiner gerichtlichen Klärung zugänglich, da das Unionsgericht so es angerufen werden sollte allein den tatsächlichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aber nicht über hypothetische Erwägungen. Dennoch sei geäußert, dass ich Ihre rechtliche Einschätzung nicht teile: die Wahl des Unionskanzlers durch das Unionsparlament ist eine Mehrheitswahl. Wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich vereint, ist gewählt, völlig gleichgültig ob und wie die restlichen Mitglieder abstimmen. Anders als bei einer Verhältniswahl (wie etwa der Wahl des UNionsparlamentes durch die Bevölkerung) spielen die Höhe der Mehrheit, die Verteilung der übrigen Stimmen auf evtl. andere Kandidaten, die Zahl der Enthaltungen etc. keine Rolle. Im Prinzip wäre auch eine Kanzlerwahl gültig, zu welcher nur sieben Parlamentarier eine Wahlbenachrichtigung erhalten, und welche dann geschlossen für den Kanzler stimmen - natürlich hätten die anderen sechs nicht ausgeschlossen werden dürfen, aber der Fehler im Wahlverfahren ist für das Wahlergebnis unerheblich.Original von Literoy Goldheart
Zum einen: Ein Mitglied des Parlamentes hat seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten. Wenn diese Wahlbenachrichtigung an eine falsche Person ging und diese abgestimmt hat, ist die Wahl meines Erachtens nach nichtig. Sind die Wahlunterlagen nur fehlgeleitet und damit nicht genutzt worden sehe ich in der Tat eine Verantwortung des Adressaten. Denn im Gegensatz zu den Volkswahlen darf ich von einem Mitglied des Unionsparlamentes durchaus eine aktive Verfolgung des Geschehens erwarten.
Nee, Sie nicht auch noch?Zum andern: In der Tat ist Herrn Letsrocks Anteilnahme am politischen Geschehen in der DU verbesserungswürdig. Ich möchte aber die wortgewaltigen Vorredner darauf hinweisen, dass hierüber die Wähler bei den nächsten Wahlen zu befinden haben. Ihr aggressiver Ton ist der Situation nicht angemessen und verlautet zu der Mutmaßung, das hier vom eigentlichen Geschehen abgelenkt werden soll.
Darüber hinaus muss es Regierungsmitgliedern und Koalitionsparlamentariern erlaubt sein, der laustarken Empörung der LL über wie diese behauptet illegitime Kanzler, fachlich ungeeignete Regierungsmitglieder und unechte Demokraten eine Aufstellung deren eigenen Verhaltens gegenüberzustellen - damit der Wähler beim nächsten Mal bescheid weiß. Diesem alles haarklein vorzukauen hat hierzulande Tradition, denken Sie doch nur mal an diese dämlichen "Rechenschaftsberichte"...
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Ich würde gerne Ihren Aufstand sehen, wenn sowas einem Abgeordneten Ihres Lagers passieren würde.
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Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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Ganz einfach: es gäbe keinen. Wir stehen für programmatische Inhalte, mit welchen wir opponieren können, und sind auf nicht auf einen solchen kindischen Zirkus, der nur einen Effekt hat, nämlich dem Land zu schaden, angewiesen... :rolleyes:
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Hat Ihm das jemand vorgeworfen?Original von Richard Heyl zu Wintersberg
Dem Unionskanzler nun vorzuwerfen, er hätte sich unrechtmäßig des Amtes bemächtigt ist schlciht falsch, was hätte er auch tun sollen?
Sehe ich genauso, ein Gericht soll das klären, alles andere ist nicht relevant.Original von Richard Heyl zu Wintersberg
Die Wahl einfach so einmal annulieren können wir natürlich auch nicht, dafür leben wir in einem Rechtsstaat und das ist gut so. Nur ein Gericht kann nun entscheiden und die Diskussion ist an dieser Stelle bis dahin müßig.
Ja und gerade deshalb soll sich damit ein Gericht beschäftigen und das Parlament sollte mal debattieren, wie in Zukunft so etwas ausgeschlossen werden kann und muss.Original von Richard Heyl zu Wintersberg
Ich teile dann aber die Meinung der Kollegin Ford, die der Meinung ist, die Wahl sei nicht anzufechten. Leider hätte nun einmal die Stimme des Abgeordneten nichts am Ergebnis verändert. Natürlich darf darf mit einer solchen Entscheidung Schindluder nicht Tür und Tor geöffnet werden. Es darf nicht zur Praxis werden, dass bei solchen Abstimmungen die Abgeordneten, die mit Nein stimmen würden, ausgelassen werden, weil es letztlich eh nur auf die Anzahl der Zustimmer ankommt. Jeder muss die Chance haben, seine Stimme rechtmäßig abzugeben, das gilt sowohl für die Unionskanzlerwahl im UP, als natürlich auch für Wahlen im ganzen Volk. Das darf also nicht passieren.
Auch das sehe ich eigentlich genauso, nur hätte ich mir von einem Staatsoberhaupt weniger Polemik und aggresiven Diskussionstil gewünscht.Original von Richard Heyl zu Wintersberg
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Das sollte man festpinnen, für spätere Zeiten.Original von Amber Marie Ford
Ganz einfach: es gäbe keinen. Wir stehen für programmatische Inhalte, mit welchen wir opponieren können, und sind auf nicht auf einen solchen kindischen Zirkus, der nur einen Effekt hat, nämlich dem Land zu schaden, angewiesen... :rolleyes:
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