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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abgeordnete Poppinga beantragt folgendes. Die Aussprache wurde gewünscht. Herr Poppinga, bitteschön!
Gesetz zur Erleichterung der Arbeit am Unionsgerichte

§1
Paragraph 4a des Unionsgerichtsgesetzes wird ersatzlos gestrichen.

§2
Paragraph 4 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt neu gefaßt:
"§4: Besetzung des Obersten Unionsgerichts
(1) Das Oberste Unionsgericht wird für jedes Verfahren neu besetzt.
(2) Die dazu zu verwendenden Richter sowie der Vorsitzende werden unter den verwendbaren Richtern ausgelost.
(3) Nicht verwendbar ist ein Unionsrichter, der
1. in einer Vorinstanz mit der Sache befasst war oder
2. selbst oder durch nahe Verwandte in der Sache unmittelbar involviert ist oder
3. sonst eine Besorgnis der Befangenheit begründet.
(4) Sind weniger als drei Richter verwendbar oder ist wegen Abwesenheit eines Richters zu befürchten, dass das Verfahren keinen Fortgang findet, haben die verwendbaren Richter durch einstimmigen Beschluss Schöffen in entsprechender Anzahl hinzuzuwählen. Die Wahl zu Schöffen setzt keine Bewerbung des Kandidaten vorraus. Schöffen haben im Verfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie Richter. Schöffen müssen nicht die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllen.
(5)Sind alle Richter verhindert, bestimmen der Unionsminister der Justiz und der Unionspräsident die Schöffen einvernehmlich; mindestens einer der Schöffen muss die Voraussetzungen zum Richteramt erfüllen.
(6) Jeder Staatsbürger ist grundsätzlich zur Übernahme des Schöffenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen. Wer sein Schöffenamt schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."

§3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Liebe Kollegen,

zunächst sollten wir uns ganz kurz vor Augen führen, was mein Antrag bewirkt: Derzeit haben wir zwei konkurrierende Regelungen über die Wahl von Schöffen bzw. ehrenamtlichen Richtern im UGerG, die aufgrund dieser Doppelung eine Wahl von diesen "Aushilfsrichtern" sehr problematisch machen.

Diese Dopplung wird durch diese Streichung aufgehoben, zukünftig wählen die Unionsrichter die Schöffen für den konkreten Fall selbst hinzu. Dies gewährleistet eine schnellere Wahl der Schöffen und vor allem eine effiziente, da daß Unionsparlament hier nicht mehr lang und breit tätig werden muß.

Wir hatten bereits vor einiger Zeit eine Debatte über die Reform des Unionsgerichtes und es herrschte weite Einigkeit, daß diese Streichung sinnvoll ist - die Unionsrichter Schrobi und Metternich berichteten ebenfalls davon, daß sie die Streichung in ihrer Reform vorgesehen haben.

Nun ist es sehr erfreulich, daß das Unionsgericht sich mit einer Reform des UGerG befaßt, wann genau diese vollendet sein wird, ist jedoch nicht absehbar. Ich halte es daher für vertretbar, dieser Reform in einem kleinen Teil vorzugreifen um so kurzfristig die Arbeitsfähigkeit am Unionsgericht wieder herzustellen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu meinem Antrage.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Hat meine Unterstützung!
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Ist so akzeptabel.
 

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Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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48 Std. keine Wortmeldung mehr. :)
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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