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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Womit Sie absolut Recht haben
Nur leider weigert ein gewisser Herr Schulze sich penetrant, das einzusehen... :rolleyes:
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Zuletzt geändert von Anonymous am Mo 26. Mär 2007, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
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Ein kleines Dorf unbeugsamer LinkerOriginal von Amber Marie Ford
Womit Sie absolut Recht habenNur leider weigert ein gewisser Herr Schulze sich penetrant, das einzusehen... :rolleyes:
Edit: Rechtschreibung
*so* Wieder mal so ein Typfehler
Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.

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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Wir wollen dieses kindische Benehmen doch nicht noch verniedlichen oder heroisieren? Die PDS hat sich selbst ins politische Abseits manövriert, dass sie auf absehbare Zeit bei Wahlen nichts zu bestellen haben wird, hat sie allein dem Führungsstil und den Entscheidungen genau jenes Herrn Schulze zu verdanken, der jetzt die neugebildete Regierung noch einmal in die Warteschleife schicken will, ohne jede Aussicht, dadurch dauerhaft etwas zu ändern, außer das Probleme noch länger liegenbleiben und die Union außenpolitisch noch länger handlungsunfähig bleibt...Original von Peter Vain
Ein kleines Dorf unbeugsamer Linker
Amber Marie Ford
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:58
Ich sehe aber das problem, dass Herr Schulze in rechtswidriger Weise hätte mit abstimmen können. Und das würde die Abstimung, soweit man nicht zurückverfolgen kann, wofür er gestimmt hätte, durchaus ungültig machen.Original von Amber Marie Ford
Womit Sie absolut Recht habenNur leider weigert ein gewisser Herr Schulze sich penetrant, das einzusehen... :rolleyes:
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Herr Letsrock den Gang zum Gericht nicht einschlagen wird, um der Union nicht noch eine weitere Periode der Regierungsunfähigkeit zu bescheren.
Grüß Gott!
Jürgen Haitner MdUP
Unionskanzler
Unionsvorsitzender der FPR
Jürgen Haitner MdUP
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Bekannt und seitens des Parlamentspräsiidums eingeräumt ist, dass dreizehn Wahlbenachrichtingen versandt wurden, davon eine an eine Person, die nicht Mitglied des Unionsparlamentes ist.Original von Jürgen Haitner
Ich sehe aber das problem, dass Herr Schulze in rechtswidriger Weise hätte mit abstimmen können. Und das würde die Abstimung, soweit man nicht zurückverfolgen kann, wofür er gestimmt hätte, durchaus ungültig machen.
Zwölf Stimmen wurden abgegeben, davon lauteten acht auf ja für die Wahl Jonathan von Metternichts zum Unionskanzler.
Angenommen, darunter sei eine Stimme, die von einer nicht stimmberechtigten Person abgegeben wurde - welches Ergebnis hätte Herr von Metternich nach Abzug dieser Stimme? Sieben Ja-Stimmen. Würde dieses Ergebnis für eine Kanzlerwahl ausreichen? Ja.
Zudem gibt der Empfänger der falsch übersandten Wahlbenachrichtigung, Fiete Schulze, jedoch an, nicht abgestimmt zu haben. Welchen Effekt hätte es auf das Wahlergebnis gehabt, wäre diese Stimme dennoch von irgendwem abgebeben worden? Keinen. Jonathan von Metternich wäre mit mindestens acht, bei sieben erforderlichen Ja-Stimmen, zum Unionslanzler gewählt worden.
Warum sollte die Wahl also ungültgi sein? Die falsch zugestellte Stimmkarte war nicht entscheidungserheblich, weder ihr rechtlich korrekter noch ihr tatsächlicher Empfänger hätten das Wahlergebnis verändern können...
Amber Marie Ford
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:52
Streng genommen hätte Herr von Metternich nicht einmal sieben Stimmen erhalten müssen, damit ich ihn hätte ernennen können.
Bei einer absoluten Mehrheit der Mitglieder ist eine Ernennung unumgänglich; bei geringerer Mehrheit darf der Präsident den Kandidaten optional Ernennen oder Neuwahlen ausschreiben. Angesichts der derzeitigen Lage wäre klar gewesen, dass ich die Ernennung selbstverständlich durchgeführt hätte, da Neuwahlen sowieso ausgeschrieben werden.
Ich rate übrigens dem Unionsparlament, diesen gesamten Wahlartikel etwas zu korrigieren, denn er ist insbesondere im ditten Absatz, wie ich finde, sehr unglücklich formuliert.
Bei einer absoluten Mehrheit der Mitglieder ist eine Ernennung unumgänglich; bei geringerer Mehrheit darf der Präsident den Kandidaten optional Ernennen oder Neuwahlen ausschreiben. Angesichts der derzeitigen Lage wäre klar gewesen, dass ich die Ernennung selbstverständlich durchgeführt hätte, da Neuwahlen sowieso ausgeschrieben werden.
Ich rate übrigens dem Unionsparlament, diesen gesamten Wahlartikel etwas zu korrigieren, denn er ist insbesondere im ditten Absatz, wie ich finde, sehr unglücklich formuliert.
Artikel 41
(...)
(3) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich, so ist er vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(4) Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Unionspräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder Neuwahlen zum Unionsparlament auszuschreiben.
Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
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