Hätten sie in dem Fall m.W.n. nicht gekonnt. Das ist der Unterschied zwischen den Impressumspflichten. Es gibt zum einen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz. Die gilt für alle Angebote, die auch nur im weitesten Sinne kommerziell genutzt werden und ist einschlägig bei den ganzen Abmahnungen.Original von Literoy Goldheart
Das Problem stellt derzeit nicht die staatliche Macht dar sondern lediglich die 50000 Juristen, die mangels Broterwerb sich auf Abmahnungen im Netz spezialisiert haben.
Daneben gibt es noch eine Impressumspflicht aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Die gilt für im weitesten Sinne "journalistische" Angebote, also insbesondere für politische Blogs. Die begründet für niemanden ein Abmahnungsrecht, ein Verstoß ist hier aber mit einem Bußgeld bedroht und die Überwachung obliegt den Landesmedienanstalten.
Nun weiss ich, dass man mit einem kleinen Blog wie meinem normalerweise weit unter dem Radar einer solchen Institution fliegt. Der Faktor, um den ich mir sorgen mache, ist... naja, wie sagte von Fallersleben? "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
In einem Volk, das so sehr eine Blockwart- und Stasi-Mentalität pflegt wie das deutsche, muss man sehr vorsichtig sein.