ich habe vorhin nochmal genauer das Unionsgerichtsgesetz angesehen - da gäbe es vieles zu ändern, meiner Ansicht nach, vorbehaltlich der Reformbemühungen der Unionsrichter Schrobi und Metternich möchte ich da allerdings nicht zu viel machen.
Was mir jedoch sofort auffiel, ist der überflüssige Paragraph 4a über die ehrenamtlichen Richter. Ich denke, es wäre durchaus angemessen, wenn wir diesen streichen und die Wahl von Schöffen ausschließlich den Unionsrichtern überlassen. So wird der Fortgang der Verfahren besser gewährleistet, als wenn wir als Unionsparlament in einem langwierigen Verfahren einen ehrenamtlichen Unionsrichter hinzuwählen.
Oder?

