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Ich werde eine geheime Abstimmung mit folgender Fragestellung einleiten:
"Entziehen Sie Herrn Sendlhofer als Ministerpräsident des Freistaats Freistien das Vertrauen und wählen hierfür Herrn Lasalle zum neuen Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein"?
"Entziehen Sie Herrn Sendlhofer als Ministerpräsident des Freistaats Freistien das Vertrauen und wählen hierfür Herrn Lasalle zum neuen Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein"?
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Jawoll!
:klatsch:
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ABER...
Wir haben ein Problem. Wr bewegen uns in einer gesetzlichen Grauzone.
Die Verfassung sieht einen Misstrauensantrag vor, wenn die Staatsbürgerschaft des MP schon abgelaufen ist oder er tot ist. Beides istnicht der Fall. Zudem steht in der Verfassung, dass der Stellvertreter oder Alterspräsident die Geschäfte übernimmt. Da der Stellvertreter nicht existiert und ich hier anscheinend der Älteste bin, würde mir diese Ehre zufallen und ich könnte Neuwahlen ausrufen. Da ist jedoch wieder das Problem, dass diese Vertretungsregelung nur im Falle einer Ausbürgerung oder des Todes des MP wirkt. Daher hätte ich auch hier keine Befugnis.
In dem Atemzug möchte ich noch erwähnen, dass dieKundgebung NICHT angemeldet war. Der Grund dafür ist darinzu finden, dass der MP sowieso nicht da ist, der eigentlich der Kundgebung zustimmen müsste.
Deshalb habe ich mir die Frage gestellt: Wie verfahren wir?
Und umes salopp auszudrücken: "Scheiß auf die undichte Verfassung! Für das freisteinische Volk!"
Wir haben ein Problem. Wr bewegen uns in einer gesetzlichen Grauzone.
Die Verfassung sieht einen Misstrauensantrag vor, wenn die Staatsbürgerschaft des MP schon abgelaufen ist oder er tot ist. Beides istnicht der Fall. Zudem steht in der Verfassung, dass der Stellvertreter oder Alterspräsident die Geschäfte übernimmt. Da der Stellvertreter nicht existiert und ich hier anscheinend der Älteste bin, würde mir diese Ehre zufallen und ich könnte Neuwahlen ausrufen. Da ist jedoch wieder das Problem, dass diese Vertretungsregelung nur im Falle einer Ausbürgerung oder des Todes des MP wirkt. Daher hätte ich auch hier keine Befugnis.
In dem Atemzug möchte ich noch erwähnen, dass dieKundgebung NICHT angemeldet war. Der Grund dafür ist darinzu finden, dass der MP sowieso nicht da ist, der eigentlich der Kundgebung zustimmen müsste.
Deshalb habe ich mir die Frage gestellt: Wie verfahren wir?
Und umes salopp auszudrücken: "Scheiß auf die undichte Verfassung! Für das freisteinische Volk!"
gez. Karl Abel
Mitglied der KPDU
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Artikel 22 der Freisteinischen Verfassung knüpft das Misstrauensvotum an keine Voraussetzung. Einzige Bedingungen ist, dass gleichzeitig mit Ausspruch des Misstrauensvotum gegen den amtierenden ein neuer Ministerpräsident gewählt werden muss, um eine ministerpräsidentenlose und somit eine regierungslose Phase zu vermeiden.Original von Karl Abel
ABER...
Wir haben ein Problem. Wr bewegen uns in einer gesetzlichen Grauzone.
Die Verfassung sieht einen Misstrauensantrag vor, wenn die Staatsbürgerschaft des MP schon abgelaufen ist oder er tot ist. Beides istnicht der Fall. ...
Im Wortlaut heißt es:
"Artikel 22 - Misstrauensvotum, Vertrauensfrage
(1) Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens vier von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden.
(2) Findet ein Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Landtags, so ist eine Neuwahl für das Amt des Ministerpräsidenten anzusetzen."