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Meine Damen und Herren,

der Abgeordnete Hennrich beantragt folgendes Gesetz. Die Aussprache ist beantragt worden, der Antragsteller hat zu erst das Wort. Bitteschön! *schlürft an seinem Kakao*
Unionssteuergesetz (UStG)

§ 1 Steuerpflicht
(1) Alle natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb der Demokratischen Union einen Wohnsitz haben, sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Demokratischen Union zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder erschlossen werden.
(2) Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind auch diejenigen natürlichen Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Demokratischen Union haben, wenn sie zu einer inländischen natürlichen oder juristischen Person in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn beziehen.
(3) Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Unionsminister der Finanzen.
(4) Die Durchführung soll, soweit möglich, automatisiert erfolgen.

§ 2 Arten der zu versteuernden Einkommen
Der Einkommenssteuer unterliegen:
1. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit,
2. Einkommen aus selbständiger Arbeit,
3. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und Fischerei,
4. Einkommen aus Gewerbebetrieb,
5. Einkommen aus Kaptialvermögen,
6. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkommen.

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 210,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 210,01 B bis einschließlich 1.000,00 B werden mit 10% besteuert,
3. ab 1.000,01 B bis einschließlich 2.500,00 B werden mit 15% besteuert,
4. ab 2.500,01 B bis einschließlich 4.500,00 B werden mit 25% besteuert,
5. ab 4.500,01 B werden mit 37% besteuert.

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 30.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 30.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,5% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 100.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 100.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 2,5% erhoben.

§ 5 Körperschaftssteuer
(1) Von juristischen Personen wird eine Körperschaftssteuer erhoben.
(2) Von der Körperschaftssteuer befreit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(3) Über die Zu- oder Aberkennung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts entscheidet das Unionsministerium der Finanzen durch Verordnung.
(4) Auf den Gewinn einer Körperschaft, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) über alle Konten innerhalb eines Kalendermonats, werden Steuern erhoben.
(4a) Der Steuersatz beträgt ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von:
1. ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von 500,01 bis einschließlich 3.000,00 B 5,5%,
2. ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von 3.000,01 B bis einschließlich 5.000,00 B 10,5%,
3. ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von 5.000,01 B bis einschließlich 10.000,00 B 20,5%,
4. ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von 10.000,01 B 30,5%.

§6 Geldausfuhrzoll
(1) Auf die Ausfuhr von Geld von der Unionsbank auf eine ausländische Bank wird ein Zoll von 15% erhoben. Zollpflichtig ist die Auslandsüberweisung unabhängig von der technischen Abwicklung des Währungsumtauschs durch die beteiligten Nationalbanken.
(2) Jede natürliche Person mit Konto bei der Unionsbank hat einen Freibetrag von 150 Bramer je Kalendermonat, der zollfrei bleibt.
(3) Von dem ausgeführten Geldbetrag eines Kalendermonats werden Geldeinfuhren des gleichen Kalendermonats in Abzug gebracht.
(4) Zollschuldner ist der Inhaber des Kontos bei der Unionsbank.
(5) Wer nach diesen Vorschriften zollpflichtig ist, hat unaufgefordert spätestens am vierzehnten Tag des folgenden Kalendermonats diesen Umstand dem Unionsminister der Finanzen anzuzeigen. Die Anzeige muss eine vollständige Aufstellung der Ausfuhren und eine Aufstellung der Einfuhren, die der Zollpflichtige in Abzug bringen will, enthalten.
(6) Der Unionsminister der Finanzen erlässt daraufhin einen Zollbescheid, im übrigen gilt §3.
(7) Die Zollpflichtigkeit kann nach Ablauf der Anzeigefrist auch von Amts wegen festgestellt werden. In diesem Fall ist auf den Zollbetrag auf Aufschlag von 100% festzusetzen.
( 8 ) Der Unionsminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Durchführung des Gesetzes eine andere öffentliche oder private Stelle zu beauftragen.

§ 7 Steuerbefreiung
(1) Zugelassene Rechtsanwälte oder Notare können für die vorübergehende treuhänderische Aufbewahrung von fremdem Geld ein besonderes Konto auf Antrag bei der Unionsbank steuerfrei schalten lassen.
(2) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die fremden Geldbeträge unverzüglich an den Berechtigten ausgezahlt werden und ein Entzug von Vermögensteuern über einen nicht nur kurzen Zeitraum vermieden wird.

§ 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Beitrag von Helmut Hennrich »

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Vielen Dank, Herr Präsident.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage bilden für die Erhebung von Steuern. Gemeinsam mit einer Initiative zur Belebung des Wirtschaftslebens soll er dazu beitragen, der Demokratischen Union eine nachhaltige Steuerbasis zu schaffen, die es ihr ermöglicht, ihre laufenden Ausgaben zu decken und, idealerweise, Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse aufzubauen.

In der Vergangenheit wurde die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Einkommen und Geldvermögen aufgehoben, mit dem Hinweis, die staatlichen Rücklagen aufzulösen, zumindest aber auf ein gewisses Minimum absenken zu müssen. Dies war eine fatale Fehleinschätzung, die sich in absehbarer Zeit katastrophal auf die Finanzlage der Demokratischen Union auswirken wird.

Die derzeitige Situation ist die, dass sämtliche Ausgaben über die Entnahme aus den Rücklagen der Demokratischen Union gedeckt wurden und werden. Dies führte dazu, dass die Rücklagen auf einem so niedriges Niveau abgesenkt wurden, dass mittlerweile die Zahlungsunfähigkeit in absehbarer Zeit droht, wenn nicht sofort und nachdrücklich gegengesteuert wird. Insbesondere die Nachzahlungsforderungen aus den Monaten April bis einschließlich Juli 2007 dürften, wenn man die tatsächlichen Ausgaben des letzten Doppelhaushaltes August/September 2007 als Grundlage herannimmt, noch einmal eine Gößenordnung von etwa 800.000,- :br: umfassen.

Wenn man zudem davon ausgeht, dass das Ausgabenvolumen des nächsten Doppelhaushalts Oktober/November 2007 in vollem Umfang ausgeschöpft wird, dann ist absehbar, dass die Demokratische Union ab Dezember 2007 ohne eine Kreditaufnahme nicht mehr zahlungsfähig sein wird.

Aus diesem Grund hat sich das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen dazu entschlossen, mit einem Bündel von Maßnahmen zu reagieren, die, zusammengenommen, den drohenden Kollaps der Unionsfinanzen verhindern sollen: dazu gehören neben diesem Unionssteuergesetz die Novellierung des UDG sowie eine Initiative zur Belebung des Wirtschaftslebens in der Demokratischen Union, welches das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen in Kürze vorstellen wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit drängt. Daher bitte ich um eine rasche Behandlung dieser Vorlage; ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Edit: Rechtschreibefehler korrigiert.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Herr Präsident, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Gesetz zur Abstimmung bringne könnten, da offensichtlich kein Diskussionsbedarf besteht.
 

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Beitrag von Bodo von Kurzschluss »

Später vielleicht. :D ;)
 

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Präsident der Republik Salbor a.D.
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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von Bodo von Kurzschluss
Später vielleicht. :D ;)
Sorry, aber die Zeit drängt. Wir können uns in der Frage der Steuererhebung keine Verzögerungen mehr erlauben.
 

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Beitrag von Bodo von Kurzschluss »

Sagen Sie das nicht mir Herr Hennrich.
 

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