ich beantrage hiermit die Verabschiedung des folgenden Gesetzes.
Ich denke, angesichts der Tatsache, dass die Regierung Sendlhofer von Anfang an die KSP als Machtinstrument zur Durchsetzung ihrer verbrecherischen Ziele zu missbrauchen gedachte, und nicht als eine Art kaserniertem Technsischem Hilfswerk, erübrigt sich eigentlich jede weitere Begründung: die KSP ist eine ständige Bedrohung für den Bestand des Freistaates Freistein und seiner freiheitlichen demokratischen Verfassung, insbesondere was die republikanische Grundordnung angeht. Dies hat die Bestrebung, die Monarchie, in welcher Form auch immer, wiedereinzuführen, eindrucksvoll belegt.
Des Weiteren stellt die KSP einen Kostenfaktor dar, der in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen steht. - Die Kasernierte Staatspolizei gehört daher so schnell wie möglich aufgelöst.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesetz zur Auflösung der Kasernierten Staatspolizei
§ 1
Die Verordnung über die Kasernierte Staatspolizei wird mit sofortiger Wirkung aufgrhoben.
§ 2
Die Kasernierte Staatspolizei wird aufgelöst.
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Gesetzblatt des Freistaates Freistein in Kraft.