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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30
Werte Freisteiner,
nachdem klar geworden ist, dass die Kasernierte Staatspolizei von Anfang an als bewaffnete Armee auf persönlichen Befehl der Damen Maier und Kreittmayr hin gegründet wurde, möchte ich anregen, die Stärke und die Ausprägung dieser paramilitärischen Truppe zu überdenken.
Polizisten kosten Geld. Die KSP kostet sogar noch mehr Geld. Nicht nur, das Frau Maier der KSP einen Großteil ihres Budgets zugeschoben hat, nein: Dadurch, das sich die KSP praktisch nicht an der "gewöhnlichen" Verbrechensbekämpfung beteiligt hat, lag sie dem Staat und den Kollegen der freisteinischen Landespolizei doppelt zur Last.
Weiterhin wurde die KSP - wohl aus gutem Grund - nicht per Gesetz durch das Herrenhaus gegründet, sondern nur aufgrund einer Verordnung von Frau Maier ins Leben gerufen. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, auch wenn Frau Maier da etwas anderes vermutet - eine Behörde mit solcher Macht und Ausstattung ist nicht mal eben eine Abteilung. Und in Anbetracht des Missbrauchs, der mit dieser Behörde getrieben wurde, ist es schlichtweg kriminell.
Mein Wunsch ist es, die Zusammenarbeit der freisteinischen Polizeibehörden endlich so zu koordinieren wie es Herr Lagerquell bereits vorhatte, als ihm noch die beiden Verräter Maier und Sendlhofer gegenüber saßen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass die Unionspolizei nichts ist, was Ihnen vom fernen Manuri übergestülpt wurde. Die Unionspolizei ist eine Einrichtung aller Unionsländer, um ihre Ressourcen zu teilen und die Schlagkraft gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen zu optimieren.

Zum Nachlesen:


Verordnung über die Kasernierte Staatspolizei

§1 Aufgaben
(1) Die Kasernierte Staatspolizei (im folgenden KSP genannt) unterstützt die Gliederungen der Landespolizei des Freistaats Freistein bei ihren Aufgaben, die den Einsatz besonderer Fertigkeiten und Ausrüstung notwendig machen.
(2) Die KSP ist desweiteren in der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz des Organe des Freistaats Freistein sowie deren Aufgaben tätig.

§2 Leitung
Die Leitung der KSP obliegt dem für Inneres zuständigen Staatsministerium.

§3 Organisation
(1) Die KSP untergliedert sich in 50 ständig in Bereitschaft stehenden Einheiten. Jede Einheit hat eine Sollstärke von 300 Personen.
(2) Die Verwaltung und Ausbildung der Mitglieder der KSP obliegt dem für Inneres zuständigen Staatsministerium sowie den entsprechenden Dienststellen der Landespolizei des Freistaats Freistein.

§4 Zusammenarbeit mit der Unionspolizei
(1) Bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kapitalverbrechen, die eine unionsweite Behandlung notwendig machen, erörtert die KSP ihre Tätigkeiten mit der für polizeiliche Arbeit zuständigen Behörde der Demokratischen Union.
(2) Der für polizeiliche Arbeit zuständigen Unionsbehörde obliegt keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber der KSP.

§5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung durch den für Inneres zuständigen Staatsminister in Kraft.

 

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Ehemaliger Bürger der DU
Kaiser
Beiträge: 1579
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:32
Original von Literoy Goldheart
Herrenhaus
Das hier ist nicht Imperia, Herr Goldhearth ;)
Das heisst hier Landtag ;)
 

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Marko Untrial
Beiträge: 1401
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30
Ach, als alter Imperianer kann einem das schon mal passieren =)
 

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Ehemaliger Bürger der DU
Beiträge: 1530
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 21:18
Der Hinweis ist richtig. Die Verordnung muss so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt und doe KSP muss so schnell wie möglich aufgelöst werden.
 

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