Ich eröffne die Aussprache.Verfassungsänderndes Gesetz zur Änderung des Amtseides
§1
Artikel 42 (1) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
"Der Unionskanzler leistet bei seinem Amtsantritt folgenden Eid:
'Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.'".
§2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Zur Aussprache steht folgender Antrag aus dem Unionsparlament.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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Die Republik Salbor lehnt diesen Antrag ab. Es ist wiederholt nur ein halbfertiger Entwurf.
Nach diesem Entwurf muss nur der Unionskanzler diesen Eid leisten. Alle anderen müssen den bisherigen Eid leisten. Entweder gleiches Recht für alle, oder gar keine Änderung.
Nach diesem Entwurf muss nur der Unionskanzler diesen Eid leisten. Alle anderen müssen den bisherigen Eid leisten. Entweder gleiches Recht für alle, oder gar keine Änderung.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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