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Mal so ganz nebenbei: Wurde eigentlich das Kriegsrecht ausgerufen? Sieht unsere Verfassung bzw. Gesetzgebung ein solches überhaupt vor?
Denn es geschehen in der DU gerade ein paar Dinge die vielleicht nicht zwingend mit unserer Verfassung vereinbar sind, deshalb frag ich mal...
 

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Ehemaliger Bürger der DU
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Ich wüßte nicht, daß wir ein Kriegsrecht haben.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Original von Hajo Poppinga
Ich wüßte nicht, daß wir ein Kriegsrecht haben.
Der Unionskanzler hat beschränkt für Imperia und Freistein den Notstand ausgerufen, das war es dann auch schon.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Na, das kann schon durch 48a UVerf gedeckt sein. Die Verfassung spricht da von Staatsnotstand.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Original von Hajo Poppinga
Na, das kann schon durch 48a UVerf gedeckt sein. Die Verfassung spricht da von Staatsnotstand.
Staatsnotstand reicht völlig.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Den Verteidigungsfall gibt es auch, 17a Absatz 3.
 

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