Ähm...ich bin ein Bürger Roldems und nicht von Imperia, weshalb ich sowieso kein Wahlrecht haben sollte.Original von Literoy Goldheart
In Metternichien sitz ich im Knast. Ich möchte betonen, dass dies nicht unter "tummeln" fällt.
In der Tat stellt der Stimmentzug für Metternich, die Jagonburgs, Baader und O'Sullivan ein Problem dar. Es liegt zwar ein Haftbefehl vor, aber das heißt ja nicht das die Herren ihre Stimme nicht abgeben dürfen. Die Polizei kann den Herren nicht einmal am Wahllokal auflauern, da wir ja über ein modernes Online-Wahlsystem verfügen.
Mann, wins wir sch...modern.
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[so]Darauf kommt es überhaupt nicht an. Sie sind vom Spiel ausgeschlossen bzw. werden es sein sobald du und Matze sich dazu äußern. Damit verlieren sie auch das Wahlrecht hier.[/so]Original von Literoy Goldheart
In Metternichien sitz ich im Knast. Ich möchte betonen, dass dies nicht unter "tummeln" fällt.
In der Tat stellt der Stimmentzug für Metternich, die Jagonburgs, Baader und O'Sullivan ein Problem dar. Es liegt zwar ein Haftbefehl vor, aber das heißt ja nicht das die Herren ihre Stimme nicht abgeben dürfen. Die Polizei kann den Herren nicht einmal am Wahllokal auflauern, da wir ja über ein modernes Online-Wahlsystem verfügen.
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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Nein, eigentlich nicht - und genau das habe ich gemeint, als ich mein erstes Posting schrieb. Nun war Herr Baader zu Beginn dieses Wahlgangs offiziell erst einmal "nicht gemocht". Ich persönlich wäre dafür ihm nachträglich eine Wahlbenachrichtigung zuzusenden.Original von Andreas O'Sullivan
Bekommt man das Wahlrecht entzogen?
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Wann udn wo hätte er denn wählen sollen auf der Flucht? Ich wüßte nicht das gesuchte Verbrecher während eines Wahltages Immunität besitzen. Ich möchte das Gericht sehen, dass die Wahl anficht, weil ein Verbrecher, der nicht mal vor der Polizei das Bedürfnis zu wählen zum Ausdruck brachte, keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat.
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Aber er sitzt seit drei Tagen in U-Haft, da hätte er wählen können. Nicht das er auf den Stimmzetteln eine große Auswahl vorgefunden hätte... =)Original von Michael Schneider
Wann udn wo hätte er denn wählen sollen auf der Flucht? Ich wüßte nicht das gesuchte Verbrecher während eines Wahltages Immunität besitzen. Ich möchte das Gericht sehen, dass die Wahl anficht, weil ein Verbrecher, der nicht mal vor der Polizei das Bedürfnis zu wählen zum Ausdruck brachte, keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat.
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