
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sind Sie für das folgende Gesetz?
bitte stimmen Sie über mit Ja, Nein oder Enthaltung ab innerhalb von 5 Tagen. Danke.
Einfügung des Verfassungshochverrats in das Strafrecht
§ 1.
Dem Strafrecht wird ein § 39a hinzugefügt, der da lautet:
"§ 39a Verfassungshochverrat
(1) Wer ein hochverätisches Unternehmen gegen die Union oder gegen ein Unionsland vorbereitet, mit dem Ziel den Bestand der Demokratischen Union zu beeinträchtigen oder die verfassungsmässige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 90 Tagen bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von bis zu 90 Tagen zu erkennen."
§2.
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

