Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Die Frage stell ich mir auch schon die ganze Zeit. :rolleyes:
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Bürgerrechte, nicht Menschenrechte.Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Das du Menschenrechte langweilig findest, hätte ich mir fast schon denken können.
Nichtsdestotrotz muss ich zustimmen. Was der Simon-Unionskanzler an den simoff durch die Admins zugänglichen Daten zu suchen hat, ist mir allerdings so oder so ein Rätsel.

Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Nein, weil PN-Postfächer genau dafür da sind und diese Privatsphäre respektiert gehört.Original von William Butcher
Wer ist eigentlich so bescheuert und wickelt RL-Korrespondens über PN-Postfächer irgendwelcher Foren ab? Da kann man sowas doch gleich direkt ins Forum schreiben...

Beiträge: 941
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:24
Bei den "Durchsuchungen" der Postfächer handelt es sich laut unseren Simon-Gesetzen um "geheimdienstliche Maßnahmen". Ein Blick in die entsprechende Gesetzesstelle (§12 UGerG) lässt erkennen, dass diese Maßnahmen nicht einfach so willkürlich geschehen können. Da dieses Mittel selbst in der Simulation der ultima ratio gleicht, wurde sogar in diesem Simulationskonstrukt daran gedacht, dass bestimmte Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Und die Vorraussetzung lautet, dass ein Unionsrichter einen entsprechenden Antrag prüfen und bewilligen muss.
Goldheart hat ausdrücklich nicht simoff gehandelt und "auf eigene Faust" oder mit der Unionsregierung "unter einer Decke" eigenmächtig irgendwas geschnüffelt, sondern es wurde der simon-korrekte Weg gegangen, dass Beweise gesammelt wurden, dass der Innenminister einen Antrag formuliert und an das Unionsgericht geschickt hat. Den Antrag hat ein Unionsrichter (in diesem Fall war ich es) ausführlich geprüft, darüber nachgedacht, ob ein solcher Einschnitt gerechtfertigt ist und dann entschieden. Dass hier auf keinen Fall irgend ein Recht missbraucht wurde kann daran gesehen werden, dass Teile des Antrags von mir z.B. abgelehnt worden sind. Im Klartext heisst das: Es gab eine Reihe von Leuten, die mit der Sezession in Verdacht standen und deren Schriftverkehr geprüft werden sollte. Aber das Unionsgericht hat ausschließlich für die 3 vermeintlichen Strippenzieher, Bosse, Anführer .. wie immer man sie nennen will, die Anträge bewilligt, weil der Verdacht eben derart stark war und die beschuldigte Tat ein solches Ausmaß hatte, dass den Bestand der Demokratischen Union gefährdet hätte. Die ultima ratio war meines Erachtens also ohne jeglichen Zweifel gerechtfertigt.
Jeder kann sich sicher sein, dass die geheimdienstliche Maßnahmen wirkliche Ausnahmen sind und schon zum einen, einen sehr starken Verdacht und zum anderen die Tat eine gewisse Qualität haben müssen. Für eine Beleidigung oder Bestechung oder sowas würde keiner einen Durchsuchungsbeschluss ausstellen.
Wer sich derart in der Öffentlichkeit zum Straftäter macht, der muss damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird. Und wenn das Gesetz entsprechende Maßnahmen vorsieht, dann spricht absolut nichts dagegen, dass diese auch angewandt werden. Alles natürlich immer in Abwägung der Beweise und des sich zu versprechenden Erfolgs der Maßnahmen.
Goldheart hat ausdrücklich nicht simoff gehandelt und "auf eigene Faust" oder mit der Unionsregierung "unter einer Decke" eigenmächtig irgendwas geschnüffelt, sondern es wurde der simon-korrekte Weg gegangen, dass Beweise gesammelt wurden, dass der Innenminister einen Antrag formuliert und an das Unionsgericht geschickt hat. Den Antrag hat ein Unionsrichter (in diesem Fall war ich es) ausführlich geprüft, darüber nachgedacht, ob ein solcher Einschnitt gerechtfertigt ist und dann entschieden. Dass hier auf keinen Fall irgend ein Recht missbraucht wurde kann daran gesehen werden, dass Teile des Antrags von mir z.B. abgelehnt worden sind. Im Klartext heisst das: Es gab eine Reihe von Leuten, die mit der Sezession in Verdacht standen und deren Schriftverkehr geprüft werden sollte. Aber das Unionsgericht hat ausschließlich für die 3 vermeintlichen Strippenzieher, Bosse, Anführer .. wie immer man sie nennen will, die Anträge bewilligt, weil der Verdacht eben derart stark war und die beschuldigte Tat ein solches Ausmaß hatte, dass den Bestand der Demokratischen Union gefährdet hätte. Die ultima ratio war meines Erachtens also ohne jeglichen Zweifel gerechtfertigt.
Jeder kann sich sicher sein, dass die geheimdienstliche Maßnahmen wirkliche Ausnahmen sind und schon zum einen, einen sehr starken Verdacht und zum anderen die Tat eine gewisse Qualität haben müssen. Für eine Beleidigung oder Bestechung oder sowas würde keiner einen Durchsuchungsbeschluss ausstellen.
Wer sich derart in der Öffentlichkeit zum Straftäter macht, der muss damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird. Und wenn das Gesetz entsprechende Maßnahmen vorsieht, dann spricht absolut nichts dagegen, dass diese auch angewandt werden. Alles natürlich immer in Abwägung der Beweise und des sich zu versprechenden Erfolgs der Maßnahmen.
Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU
Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU
Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.