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Beitrag von Konrad Grimm »

Goldheart, ich weise Sie der 202. Infanteriedivision zu.
Schneider, Sie weise ich der 204. Panzergrenadierdivision zu.

Das übergeordnete XXX. Reservekorps hat seinen Sammelpunkt an der imperianisch-katistanischen Landesgrenze.
 

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*wirft sich in Uniform und eilt zur Sammelstelle*
 

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Original von Michael Schneider
*wirft sich in Uniform und eilt zur Sammelstelle*
Wift Schneider einen Blick zu

Sehr schick, die Uniform steht Ihnen ;)
 

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The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
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Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Mobilmachung?
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von Konrad Grimm »

Silent leges inter arma.
 

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Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
Die Regierung ist durch die Verfassung zum Aufstellen von Streitkräften ermächtigt. Dass die Einzelregelung nicht parat steht, ändert nichts daran, dass wir berechtigterweise eine Armee haben und berechtigterweise Reservisten einziehen.
 

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Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
Wofür gibbet eigentlich eine Reserve wenn man die nicht aktivieren darf?
So gesehen verstößt der Kanzler zumindest nicht GEGEN ein Gesetz, solange es kein Gesetz FÜR eine solche Regelung gibt.
Andererseits ist es natürlich wichtig zu wissen was mit denen passiert, die sich dieser Mobilmachung entziehen.
 

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Dann können wir ja den Oberbefehlshaber des Reserve Heeres beim Obersten Unionsanwalt anschwärzen. :rolleyes:
 

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William Butcher
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Wir haben den Verteidigungsfall, wenn ich nicht irre. Und dann ist die Generalmobilmachung militärisch im Ermessen des Unionskanzlers. Dies bedarf keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage. Es gibt auch keine Grundlage wie sie sich Morgens und Abends zu waschen haben, aber sie tun es trotzdem (hoffe ich zumindest).
 

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