Kaiser
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Die Regierung ist durch die Verfassung zum Aufstellen von Streitkräften ermächtigt. Dass die Einzelregelung nicht parat steht, ändert nichts daran, dass wir berechtigterweise eine Armee haben und berechtigterweise Reservisten einziehen.Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
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Wofür gibbet eigentlich eine Reserve wenn man die nicht aktivieren darf?Original von Hajo Poppinga
Dachte ich es mir doch - dieser Mobilmachung liegt keinerlei Ermächtigung durch Gesetz zu Grunde. Die Unionsregierung macht sich gleich mit Gesetzesbrechern.
So gesehen verstößt der Kanzler zumindest nicht GEGEN ein Gesetz, solange es kein Gesetz FÜR eine solche Regelung gibt.
Andererseits ist es natürlich wichtig zu wissen was mit denen passiert, die sich dieser Mobilmachung entziehen.
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Wir haben den Verteidigungsfall, wenn ich nicht irre. Und dann ist die Generalmobilmachung militärisch im Ermessen des Unionskanzlers. Dies bedarf keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage. Es gibt auch keine Grundlage wie sie sich Morgens und Abends zu waschen haben, aber sie tun es trotzdem (hoffe ich zumindest).