[so]Ah, gutOriginal von Amber Marie Ford
[so]Die Identität Antonio Sandro ist virtuell Bürger der Demokratischen Union, so wie andere Nebenidentitäten auch. Es würde wohl zu einer unsinnigen Überlastung des Bürgernetzes führen, jede einzelne dort einzutragen, das sollte nur erfolgen wenn z. B. diese einem Verein vorsteht, oder ein Unternehmen besitzt. Insofern ist die Identität Antonio Sandro also wählbar, wenn sie einen Wohnsitz in Imperia hat
Jedes weitere Gegenargument stützt meine weit über diese Frage hinausgehende Position, dass wir die "simulatorische Korrektheit" endlich aufgeben, und Verfassungen und Gesetze wieder so formulieren sollten, dass sie eindeutig und verständlich sind[/so]
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Bitte seien Sie doch ruhig, das haben Sie doch in diesem Thread schon selbst befohlen, Herr von Pflaume!Original von Oliver von Palm
Republik Imperia
- Der Wahlleiter -
Frau Ford, Ihre Ansicht in allen Ehren, aber es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Bürger des Völkerrechtssubjekts sein muss, für das man kandidiert.
Und als Privatmann:
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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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[so]Hm, das BGB ist doch dem GG nachgeordnet. Damit kann man § 1 BGB doch gar nicht auf die Wählbarkeit anwenden, oder täusche ich mich da? Aber ansonsten: Kann man bei so wichtigen Ämtern nicht aufgrund völkerrechtlicher Gepflogenheiten annehmen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Wählbarkeit ist?[/so]Original von Amber Marie Ford
[so]Ein Baby wäre mangels Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht nicht wählbar, ein nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähiger türkischer Staatsangehöriger hingegen ist jederzeit zum Bundeskanzler wählbar![/so]
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[so]Um die Bestimmungen der Verfassungsurkunde der Republik Imepria einmal simulationsextern, also ohne die Spannungen zwischen verschiedenen Identitöten und Positionen innerhalb der Simulation zu erläutern:
Zum Imperialverweser ist jede unbeschränkt geschäftsfähige Person wählbar, welche einen Wohnsitz, im Zweifel den Hauptwohnsitz, in der Republik Imperia hat. Ob diese Person eine Hauptidentität in der Demokratischen Union oder einer anderen Micronation, oder eine "eingetragene" (also z. B. als "Einreisender" im Bürgernetz) Nebenidentität in der Demokratischen Union oder einer anderen Micronation ist, ist unerheblich. Es kommt nur darauf an, dass die Identität unbeschränlt geschäftsfähig im Sinne des ZGB ist und einen Wohnsitz in Imperia hat.
Zum Imperialkanzler sind demgegenüber nur Identiäten wählbar, welche erstens als Hauptidentitäten in der Demokratischen Union im Bürgernetz registriert sind, zweitens Imperialbürger im Sinne der Verfasungsurkunde für die Republik Imperia sind, und drittens natürlich auch unbeschränkt geschäftsfähig nach dem ZGB.
Das ist nichts was ich mir ausgedacht habe um es meiner Identität zu ermöglichen, hier irgendwen zu ärgern, so ergibt es sich zweifelsfrei aus der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia
[/so]
Zum Imperialverweser ist jede unbeschränkt geschäftsfähige Person wählbar, welche einen Wohnsitz, im Zweifel den Hauptwohnsitz, in der Republik Imperia hat. Ob diese Person eine Hauptidentität in der Demokratischen Union oder einer anderen Micronation, oder eine "eingetragene" (also z. B. als "Einreisender" im Bürgernetz) Nebenidentität in der Demokratischen Union oder einer anderen Micronation ist, ist unerheblich. Es kommt nur darauf an, dass die Identität unbeschränlt geschäftsfähig im Sinne des ZGB ist und einen Wohnsitz in Imperia hat.
Zum Imperialkanzler sind demgegenüber nur Identiäten wählbar, welche erstens als Hauptidentitäten in der Demokratischen Union im Bürgernetz registriert sind, zweitens Imperialbürger im Sinne der Verfasungsurkunde für die Republik Imperia sind, und drittens natürlich auch unbeschränkt geschäftsfähig nach dem ZGB.
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Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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[so]Nun, Herr Sandro hat selbst diese Voraussetzungen nicht.
[/so]
Zuletzt geändert von Oliver von Palm am Mi 26. Sep 2007, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich glaub das war damals absichtlich diskutiert worden um das Amt für 2. IDs zu öffnen.Original von Amber Marie Ford
Das ist nichts was ich mir ausgedacht habe um es meiner Identität zu ermöglichen, hier irgendwen zu ärgern, so ergibt es sich zweifelsfrei aus der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia[/so]

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