Gesetz über die Unionsstreitkräfte
Absatz 1 Allgemeines
§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.
§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. Weiterhin gilt der Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte.
§3Aufgaben der Unionsstreitkräfte
(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung
§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.
Absatz 2 Organisation der Streitkräfte
§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie dem Verteidigungsminister.
(3) Der Verteidigungsminister kann einen Vertreter bestimmen. Dieser muss Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums sein, sowie mindestens den Rang eines Stabsoffizieres innehaben.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Die Verordnung über den Generalstab wird außer Kraft gesetzt.
Anlage 1
* Marschall/großadmiral
* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger
Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose
Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft
Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Im Unionsparlament wurde folgendes Gesetz beschlossen.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Herr Präsident,
für diesen Bereich existieren bereits gesetzliche Regelungen; der vorliegende Antrag würde eine unnötige Doppelung schaffen. Die Republik Imperia schlägt deswegen vor, dass der Unionsrat Einspruch erhebt.
Zunächst kein weiterer Aussprachebedarf. Danke.
für diesen Bereich existieren bereits gesetzliche Regelungen; der vorliegende Antrag würde eine unnötige Doppelung schaffen. Die Republik Imperia schlägt deswegen vor, dass der Unionsrat Einspruch erhebt.
Zunächst kein weiterer Aussprachebedarf. Danke.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
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Former Prime Minister of Roldem
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Die Republik Salbor lehnt dieses Gesetz eindeutig ab.
Da es schon ein Gesetz über die Streitkräfte gibt, brauchen wir kein zweites. Und warum sollte das alte Gesetz abgeschafft werden, wenn die Frau Unionsministerin ihre Arbeit nicht richtig machen kann.
Da es schon ein Gesetz über die Streitkräfte gibt, brauchen wir kein zweites. Und warum sollte das alte Gesetz abgeschafft werden, wenn die Frau Unionsministerin ihre Arbeit nicht richtig machen kann.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 09:23
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
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Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Original von Jonathan Metternich
Herr Präsident,
für diesen Bereich existieren bereits gesetzliche Regelungen; der vorliegende Antrag würde eine unnötige Doppelung schaffen. Die Republik Imperia schlägt deswegen vor, dass der Unionsrat Einspruch erhebt.
Zunächst kein weiterer Aussprachebedarf. Danke.

Unionskanzleramt der Demokratischen Union
Unionskanzler Sean William Connor
Sehr geehrter Herr Unionsratspräsident,
da diese Dopplung das Rechtsstaatsgebot Gebot der Unionsverfassung verletzen würde, ist das Gesetz ohnehin nicht zur Ausfertigung fähig. Ich ziehe es im Namen der Unionsregierung hiermit zurück.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Herr Präsident,
ich beantrage, dass der Unionsrat die Mitteilung des Herrn Unionskanzlers ignoriert. Ein derartiges Vorgehen wird an keiner Stelle der Unionsverfassung legitimiert: Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren kann nicht in der Mitte unterbrochen werden, weil die Unionsregierung endlich zur Räson kommt.
Ich beantrage deswegen, dass wir stattdessen Einspruch gegen den Entwurf einlegen und dem Unionsparlament die Möglichkeit geben - insbesondere den Regierungsfraktionen -, eine Rolle rückwärts in die Vernunft zu machen.
ich beantrage, dass der Unionsrat die Mitteilung des Herrn Unionskanzlers ignoriert. Ein derartiges Vorgehen wird an keiner Stelle der Unionsverfassung legitimiert: Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren kann nicht in der Mitte unterbrochen werden, weil die Unionsregierung endlich zur Räson kommt.
Ich beantrage deswegen, dass wir stattdessen Einspruch gegen den Entwurf einlegen und dem Unionsparlament die Möglichkeit geben - insbesondere den Regierungsfraktionen -, eine Rolle rückwärts in die Vernunft zu machen.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Fürst von Metternich
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Ich beende die Aussprache, und leite die Abstimmung ein.
Zuletzt geändert von Bodo von Kurzschluss am Do 27. Sep 2007, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
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