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Republik Imperia
- Der Sekretär -

Der Abgeordnete Schneider hat das folgende Gesetz beantragt:

Imperialgesetz zur Abwahl des Imperialkanzlers

Verfassungstitel IV, Artikel 19 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird geändert in:

Ist ein Imperialkanzler dauerhaft nicht in der Lage, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, wird spätestens nach Ablauf von vierzehn Tagen ein Nachfolger gewählt. Bei entschuldigter Abwesenheit des Imperialkanzlers von bis zu einundzwanzig Tagen werden die Amtsgeschäfte von einem zuvor bestimmten Imperialminister wahrgenommen.

Auf Antrag von mindestens 2 Mitgliedern des Herrenhaus kann dem Imperialkanzler das Misstrauen nur dadurch ausgesprochen werden, wenn das Herrenhaus mit mindestens 51% der abgegebenen Stimmen einen neuen Imperialkanzler wählt. Dieser neugewählte Imperialkanzler führt die Regierung der Republik Imperia nach den Vorschriften der Verfassungsurkunde und den Imperialgesetzen bis zum Ende der regulären Legislaturperiode fort.

Findet ein Antrag des Imperialkanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Landtags, so ist binnen 72 Stunden der Termin für eine neue Wahl für das Amt des Imperialkanzlers nach dem Imperialwahlgesetz anzusetzen.

Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung, danach ist die Aussprache eröffnet.
 

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Foren Gott
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Beitrag von Michael Schneider »

Um es kurz zu halten: ich habe bemerkt, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, wenn der Imperialkanzler anwesend ist und er nicht freiwillig abtritt ihn aus dem Amt zu heben. Auch sollte der Imperialkanzler das Instrument der Vertrauensfrage besitzen können, um sich klar zu machen, ob er die Unterstützung der Mehrheit für seine Politik hat.

In den Details wird es sicherlich Diskussionsbedarf geben, aber ich denke der Grundsatz des Hintergrundes für dieses Gesetz dürfte doch allgemein akzeptiert sein.
 

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Beitrag von Oliver von Palm »

Ich unterstütze diesen Antrag, habe aber einige Einwände:

1. Wir haben keinen Landtag, sondern ein Herrenhaus.
2. Die Mehrheit sollte nicht die der abgegeben Stimmen, sondern der Stimmberechtigten sein.
 

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Beitrag von Literoy Goldheart »

Original von Oliver von Palm
2. Die Mehrheit sollte nicht die der abgegeben Stimmen, sondern der Stimmberechtigten sein.
Schweirig, schwierig. Schließlich wird ja der Imperialkanzler auch nur durch die abgegebenen Stimmen gewählt, nicht durch die Mehrheit der Stimmberechtigten. Wir würden hier also zweierlei Maß anwenden.
Zum andern würde ich die Schwelle für einen Misstrauensantrag gerne etwas höher legen, vertraue aber ansonsten darauf, das die Opposition nicht jede Gelegenheit nutzt, um einen solchen Antrag einzubringen.
 

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Beitrag von Oliver von Palm »

Ich traue dem Kollegen Schneider ganz ehrlich in dieser Sache nicht über den Weg.
 

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Beitrag von Michael Schneider »

Original von Oliver von Palm
Ich unterstütze diesen Antrag, habe aber einige Einwände:

1. Wir haben keinen Landtag, sondern ein Herrenhaus.
2. Die Mehrheit sollte nicht die der abgegeben Stimmen, sondern der Stimmberechtigten sein.
Ersteres: stimmt. Sollte dann in der Endfassung geändert sein die zur Abstimmung gegeben wird.

Zweiteres: Warum? Wie Herr Goldheart schon sagte wird danach auch bei der Erstwahl nach Wahlgesetz so verfahren. Sonst würden wir nie jemanden wählen. Und wir hatten es oft genug, daß inaktive Personen unser Register belastet haben, die dann das Ganze verfälschen würden. Dann würde plötzlich das Nicht-Abstimmen als Zustimmung zu einer Person gelten (je nachdem würde plötzlich auch bei Vertrauensfragen der Imperialkanzler wegen Nichterscheinens von Personen abgewählt). Das wäre kaum verantwortbar.

Zur Schwelle: dann sagen wir drei statt zwei Mitglieder des Herrenhauses müssen den Antrag zu einem konstruktivem Mißtrauensvotum unterstützen. Würden es mehr wäre das ja schon faktisch eine Abstimmung im vorraus. Abgesehen davon dass jemand, der eine Abwahl anschickt nichts davon hatte ständig Abwahlanträge zu stellen, wenn er genau weiß dass er keine Chance hat eine Mehrheit bekommt.
 

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Beitrag von Michael Schneider »

So schnell kein Diskussionsbedarf mehr?

Nachgebesserter Entwurf:
Imperialgesetz zur Abwahl des Imperialkanzlers

Verfassungstitel IV, Artikel 19 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird geändert in:

Ist ein Imperialkanzler dauerhaft nicht in der Lage, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, wird spätestens nach Ablauf von vierzehn Tagen ein Nachfolger gewählt. Bei entschuldigter Abwesenheit des Imperialkanzlers von bis zu einundzwanzig Tagen werden die Amtsgeschäfte von einem zuvor bestimmten Imperialminister wahrgenommen.

Auf Antrag von mindestens 2 Mitgliedern des Herrenhaus kann dem Imperialkanzler das Misstrauen nur dadurch ausgesprochen werden, wenn das Herrenhaus mit mindestens 51% der abgegebenen Stimmen einen neuen Imperialkanzler wählt. Dieser neugewählte Imperialkanzler führt die Regierung der Republik Imperia nach den Vorschriften der Verfassungsurkunde und den Imperialgesetzen bis zum Ende der regulären Legislaturperiode fort.

Findet ein Antrag des Imperialkanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Herrenhauses, so ist binnen 72 Stunden der Termin für eine neue Wahl für das Amt des Imperialkanzlers nach dem Imperialwahlgesetz anzusetzen.
 

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Herr Sekretär,

ich habe keinen Aussprachebedarf.
 

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Beitrag von Oliver von Palm »

Republik Imperia
- Der Sekretär -

Wenn innert der nächsten 48 h keine weiteren Wortmeldungen kommen, wird die Abstimmung eingeleitet.
 

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Beitrag von Denise M. Connor »

Herr Sekretär,

Ich habe ebenfalls keinen Bedarf mehr zu einer Aussprache
 

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