
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich eröffne hiermit die Abstimmung über das nachfolgende Gesetz. Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 5 Tagen. Vielen Dank.
Edit: ImageGesetz zur Stiftung von Fahnen für die Unionsstreitkräfte
Eingangsformel
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Unionsdienstfahne in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
(2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
§ 4
Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Schlußformel
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

