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Registriert: So 1. Apr 2007, 19:13
Deutschland ist eines der Länder, die geringe Rundfunkgebühren verlangen. In den anderen europäischen Ländern sieht es noch schlimmerer aus.
Jahresgebühren von bis zu 400 € sind möglich. Dafür sind aber auch die Sender wirklich werbefrei und nicht wie ARD,ZDF mit Werbung von früh morgens bis 18 Uhr.
Von mir aus können Sie Werbung rund um die Uhr machen und das abwechselnd, damit Sie an Geld kommen. Letztlich schalte ich bei Werbung eh auf einen anderen Sender.
Was ich noch sagen wollte, selbst für das Handy sind Rundfunkgebühren fällig.
So gesehen, kommt man eigentlich selbst heute nicht mehr um die Zahlung der Gebühren herum.
Und das die Leute von der GEZ eh Geldgeil sind, merkt man ja daran, dass Sie selbst Blinden und Tauben Menschen Rundfunkgebühren abverlangen.
Ich zahle gerne Gebühren, aber dann will ich nicht jedes Jahr den Mist aus den Jahren 1950 - 1970 zu sehen. Wo dann die Begründung kommt, es sind Sommerferien und wir haben eh keine Geld für neue Filme. Oder sonst irgendwelchen Scheiß der mich nicht interessiert.
Jahresgebühren von bis zu 400 € sind möglich. Dafür sind aber auch die Sender wirklich werbefrei und nicht wie ARD,ZDF mit Werbung von früh morgens bis 18 Uhr.
Von mir aus können Sie Werbung rund um die Uhr machen und das abwechselnd, damit Sie an Geld kommen. Letztlich schalte ich bei Werbung eh auf einen anderen Sender.
Was ich noch sagen wollte, selbst für das Handy sind Rundfunkgebühren fällig.
So gesehen, kommt man eigentlich selbst heute nicht mehr um die Zahlung der Gebühren herum.
Und das die Leute von der GEZ eh Geldgeil sind, merkt man ja daran, dass Sie selbst Blinden und Tauben Menschen Rundfunkgebühren abverlangen.
Ich zahle gerne Gebühren, aber dann will ich nicht jedes Jahr den Mist aus den Jahren 1950 - 1970 zu sehen. Wo dann die Begründung kommt, es sind Sommerferien und wir haben eh keine Geld für neue Filme. Oder sonst irgendwelchen Scheiß der mich nicht interessiert.
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Kein (oder nur ein geringes) Einkommen sind seit Inkrafttreten des Achten Rundfunkgebührenstaatsvertrages kein Befreiungstatbestand mehr!Original von Franz Sendlhofer
... nur wegen nem Autoradio GEZ bezahlen zu müssen (jetzt zwar eh noch ned, da ich eh noch kein eigenes Einkommen hab).
Ja, liebe Kinder, genau so verhält es sich: wer z. B. als Schüler oder Student ausschließlich von Zuschüssen seiner Eltern lebt, oder sich mit einem oder zwei Nebenjobs (amtlich: geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) über Wasser hält, darf blechen - derzeit satte 204,36 € pro Jahr. Wer hingegen als Arbeitsuchender mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und zwei oder drei Kindern Leistungen nach SGB II (d. h. Arbeitslosengeld II, "Hartz IV") in Höhe von mehreren tausend Euro einschließlich Wohn-- und Heizkostenzuschuss, oftmals in gleicher Höhe wie die regulären Arbeitsentgelte in seinem gelernten Beruf, erhält, bekommt eine Befreiung.
Das nennt man "Entbürokratisierung". Nicht mehr die Höhe, sondern die Art des Einkommens ist entscheidend: wer also ALG II, wenngleich auf Grund seiner familiären Verhältnisse in etwa gleicher Höhe wie ein reguläres Arbeitseinkommen in seinem erlernten Beruf, bezieht, wird auf Antrag quasi automatisch befreit, wer ein noch so minimales Einkommen aus Erwerbstätgkeit oder Rentenanspruch erzielt oder, z. B. als Schüler oder Student, gar kein Einkommen hat und von privaten Zuschüssen lebt, muss bluten.
Beim Verwaltungsgericht Greifswald ist bereits eine namens einer Sozialrentnerin von unserer Kanzlei angestrengte und von mir aufgesetzte Klage gegen den NDR wegen dieser Praxis der Befreiung von der Gebührenpflicht anhängig, el Jefe ist entschlossen, die Sache notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Warten wir ab, was daraus wird...
Edit: Rechtschreibung
Zuletzt geändert von Anonymous am Mi 26. Sep 2007, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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