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Mit der Änderung der Herren Kaulis bin ich durchaus einverstanden.
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Boah krass hallo? Mit nem Gesetz stiftet ein Minister mal gar nix - nur mit ner Verordnung.
Edit: ja, sorry von wegen heilige hallen und so, aber das musste ja mal raus
Edit: ja, sorry von wegen heilige hallen und so, aber das musste ja mal raus
Zuletzt geändert von Nikolaus Traube am Mi 12. Sep 2007, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.
Nikolaus B. E. Traube
bello e impossibile!
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Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -
Herr Traube, Sie haben hier kein Rederecht, ich bitte darum, dass Sie sich aus dieser Debatte entfernen.
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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Verehrtes Präsidium,
den, zugegebermaßen etwas unkonventionellen, Einwand des Herrn Traube möchte ich einmal aufgreifen. Tatsächlich ist es in der Tat so, daß Stiftungen von Truppenflaggen und dergleichen regelmäßig durch einen Minister per Verordnung erfolgen und nicht durch den Gesetzgeber an sich.
Es wird auch ganz offensichtlich, daß die Ministerin etwas in der Art gedacht haben muß, als sie ihren Vorschlag schrieb:
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
Dieser Satz macht doch überhaupt nur dann Sinn, wenn eine Person diese Truppenfahnen stiftet - oder soll "ich, das Unionsparlament" nun die Flaggen stiften?
Nein, ich wäre dafür, die Ministerin macht aus ihrem Vorschlag eine Verordnung und folgt damit der Gewohnheit und der Konvention unseres Kulturkreises.
den, zugegebermaßen etwas unkonventionellen, Einwand des Herrn Traube möchte ich einmal aufgreifen. Tatsächlich ist es in der Tat so, daß Stiftungen von Truppenflaggen und dergleichen regelmäßig durch einen Minister per Verordnung erfolgen und nicht durch den Gesetzgeber an sich.
Es wird auch ganz offensichtlich, daß die Ministerin etwas in der Art gedacht haben muß, als sie ihren Vorschlag schrieb:
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen.
Dieser Satz macht doch überhaupt nur dann Sinn, wenn eine Person diese Truppenfahnen stiftet - oder soll "ich, das Unionsparlament" nun die Flaggen stiften?
Nein, ich wäre dafür, die Ministerin macht aus ihrem Vorschlag eine Verordnung und folgt damit der Gewohnheit und der Konvention unseres Kulturkreises.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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*so* Stimmt und der Verteidigungsminister der BRD ist ein völliger Idiot. Guckt mal ins Bundesgesetzblatt bevor ihr so einen Stuss loslasst. :rolleyes: *so*
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Falls Du diese Anordnung meinst, so habe ich Recht gehabt - es ist kein Gesetz, weil die durch das Parlament beschlossen werden und dieses schlicht nicht schreibt "ich stifte".
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr vom 18. September 1964. Bundesgesetzblatt I, S. 817.
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler.
§ 1
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 × 100 cm) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
§ 2
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteiles.
(2) Die Spitze des Fahnenstockes ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte.
§ 3
(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteiles ist am Fahnenstock angebracht.
(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteiles eingestickt.
§ 4
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Bonn, den 18. September 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Verteidigung
von Hassel
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 14. Sep 2007, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich weiß auch gar nicht, was daran so schlimm ist, eine Ver- bzw. Anordnung daraus zu machen? So kann der Minister, als Sie, werte Dame, es direkt durchbringen und spart sich den parlamentarischen Weg.
Denn so eine Stiftung gehört schlicht nicht hierer. Übrigens - wenn Sie schon mich wegen meines "Stusses" schelten, dann bitte berechtigt.
Edit: Es ist übrigens erstaunlich, daß sich die Justizministerin hier völlig bedeckt halten. Nach meiner Einschätzung müsste sie nämlich ebenfalls wissen, daß diese Verordnung hier so völlig falsch ist - so kompetent sie dann doch.
Denn so eine Stiftung gehört schlicht nicht hierer. Übrigens - wenn Sie schon mich wegen meines "Stusses" schelten, dann bitte berechtigt.
Edit: Es ist übrigens erstaunlich, daß sich die Justizministerin hier völlig bedeckt halten. Nach meiner Einschätzung müsste sie nämlich ebenfalls wissen, daß diese Verordnung hier so völlig falsch ist - so kompetent sie dann doch.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 14. Sep 2007, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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