Gesperrt
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Meine Damen und Herren,

die Unionsregierung hat folgendes Gesetz beantragt, Frau von Matahari hat dazu die Aussprache verlangt. Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung, danach ist die Diskussion eröffnet.
Gesetz über die Unionsstreitkräfte

Absatz 1 Allgemeines

§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.

§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt.

§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.

Absatz 2 Organisation der Streitkräfte

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.

Anlage 1

* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger

Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose

Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Bild
Beiträge: 1260
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Änderungen:
Gesetz über die Unionsstreitkräfte

Absatz 1 Allgemeines

§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.

§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. Weiterhin gilt der Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte.

§3Aufgaben der Unionsstreitkräfte

(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung

§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.

Absatz 2 Organisation der Streitkräfte

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie einem Vertreter aus dem Verteidigungsministerium.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Der Generalstab wird abgeschafft.

Anlage 1
* Marschall/großadmiral
* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger

Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose

Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft
Meine Damen und Herren,

bei diesem Gesetz handelt es sich um eine Neufassung des ehemaligen Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union XXX, Quelle. Da sich dieses Gesetz nicht mehr im Unionsarchiv befindetm, befand ich eine gleichzeitige Erneuerung des Gesetzes als angebracht. Generalstab wurde abgeschafft, da nach einiger Beratung mit einigen Vertretern der Unionsstreitkräfte, sich herraus kristalisierte, dass eine Herresleitung von 10 Mann zu groß ist und zu ineffizient arbeitet. Daher wurde die oberste Herresleitung auf 4 Mann reduziert. Weiterhin wurden 5 Alarmstrufen eingeführt, damit eine effiziente, übergreifende Arbeit der einzelnen Militärbezirke ermöglicht wird. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

La Prima Ministra di Herót

*so*klick*so*
Foren Gott
Beiträge: 4308
Registriert: Mi 3. Dez 2008, 11:35
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Fiete Schulze »

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie einem Vertreter aus dem Verteidigungsministerium.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Der Generalstab wird abgeschafft.

Also das möchte ich schon genauer definiert haben. Wie wäre es mit dem Verteidigungsminister?
Auch der Vorsitz sollte klar beim Minister liegen.

Und:
Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft

Na also das hört sich nun wirklich nach Kindergarten an. Alarmstufe Rosa/Grün fehlt noch ---> Achtung keine Seife fallen lassen. Und was sollen überhapt die einzelnen Stufen bedeuten? Stufe 2 hört sich ja fast gefährlicher als Stufe 3 an.

Hier soll eines der wichtigsten Gesetze verändert werden, da sollte man doch wirklich nicht mit so einer Wischiwaschi-Begründung kommen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild

Freiheit durch Sozialismus!

Ich war, ich bin, ich werde sein!

Präsident der Republik Salbor
Beiträge: 1260
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Ich empfinde die Einführung dieser Warnstufen als sehr wichtig. Da diese unionsweit gelten. So mit wird verhindet, dass die Streitkräfte in Imperia, um es jetzt einmal überspitzt auszudrücken, voll gefächtsbereit sind und die Truppen in Herót noch über Ihren Espresso sitzen. Ob die Bezeichnung für die Alarmstufen mit den Farben so richtig gewählt sind, mag diskussionswürdig sein aber mindert dies trotzdem nicht den Fall der Notwendigkeit. Aber um Ihnen diese Sicherheitsstufen näher zu bringen:

Sicherheitsstufe grün: Friedenszeit, wie der Name es schon sagt, es liegen keine Bedrohungen für die DU vor.
Sicherheitsstufe gelb/grün: Wir befinden uns zwar noch immer in einer Friedenszeit und es gibt keine konkreten Bedrohungen für die DU, jedoch wurden erste Hinweise auf das Eintreffen dieses Falles bekannt. Damit wir nicht unvorbereitet getroffen werden, jedoch aber auch nicht das gesamte Heer mobilisieren müssen, wird diese Verteidigungstufe eingeführt. Die Geheimdienste arbeiten erhöht um mögliche Bedrohungen zu erkennen. Die Sicherheitsmaßnahmen für einen Verteidigungsfall werden überprüft.
Alarmstufe gelb: Die Gefahr ist konkret geworden das Heer wird für ein konkretes Gefecht vorbereitet und mobil gemacht.
Alarmstufe Rot: Der Kriegs beziehungsweise Verteidigungsfall ist eingetreten, das gesamte Heer inklusive Reserve wird mobil gemacht und entsendet.

Ich hoffe ich konnte Ihnen jetzt Ihre Frage zu diesem Thema beantworten. Zu Ihrer anderen Anfrage:

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie dem Verteidigungsminister.
(3) Der Verteidigungsminister kann einen Vertreter bestimmen. Dieser muss Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums sein, sowie mindestens den Rang eines Stabsoffizieres innehaben.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Die Verordnung über den Generalstab wird außer Kraft gesetzt.

Ich denke so sollte es konkret genug sein.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

La Prima Ministra di Herót

*so*klick*so*
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Frau Unionsministerin, möchten Sie dann Ihren Gesetzesentwurf in überarbeiteter Form dem Präsidium vorlegen, damit abgestimmt werden kann?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Bild
Beiträge: 1260
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40

Beitrag von Natalie von Matahari »

Gesetz über die Unionsstreitkräfte

Absatz 1 Allgemeines

§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.

§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. Weiterhin gilt der Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte.

§3Aufgaben der Unionsstreitkräfte

(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung

§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.

Absatz 2 Organisation der Streitkräfte

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie dem Verteidigungsminister.
(3) Der Verteidigungsminister kann einen Vertreter bestimmen. Dieser muss Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums sein, sowie mindestens den Rang eines Stabsoffizieres innehaben.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Die Verordnung über den Generalstab wird außer Kraft gesetzt.

Anlage 1
* Marschall/großadmiral
* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger

Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose

Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

La Prima Ministra di Herót

*so*klick*so*
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Die Abstimmung wird eingeleitet.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Bild
Gesperrt

Zurück zu „Archiv 23. Unionsparlament“