Stimmt, eigentlich kann man sich das nörgeln sparen. Bis zu den nächsten regulären Wahlen ist es nicht mehr weit 8)Original von Helmut Hennrich
Wäre mal was Produktives, statt ständig an der Person des Parlamentspräsidenten rum zu nörgerln.
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Der Unionspräsident hat erläutert, dass dieses Verfahren nicht verfassungskonform ist. Sie als Jurist sollten etwas mit der Unionsverfassung anfangen können. Mal abgesehen davon, dass wir die sieben Tage inzwischen schon erreicht haben sollten, innerhalb welcher ein neuer Wahlgang zu beginnen hat - abzüglich der Unterbrechung, wohl gemerkt.Original von Helmut Hennrich
Was beschweren Sie sich? Der Parlamentspräsident hat Ihnen das weitere Verfahren erläutert: die Frist wird verlängert und zwar genau um die Tage in denen hier kein normaler Betrieb möglich gewesen ist.
Abgesehen davon frage ich mich allen Ernstes, worauf wir warten? Inzwischen sollten alle Abgeordneten eingetroffen sein und wer das nicht ist, kann sich nicht damit entschuldigen, das Forum nicht gefunden zu haben; es gibt genügend Möglichkeiten, dieses herauszufinden.
Es hängt nur noch daran, dass der Parlamentspräsident - ja was eigentlich? Es hängt nur noch am Parlamentspräsidenten selbst.
Ich bin nicht damit einverstanden, aber ich werde wohl kaum darauf warten, dassWenn Sie mit diesem Verfahren nicht einverstanden sind, was hindert Sie daran einen qualifizierten Antrag einzubringen, der eine Fristverkürzung einfordert?
Jeder andere Politiker wäre angesichts des haarsträubenden Fehlverhaltens in diesem Amt schon zurückgetreten.Wäre mal was Produktives, statt ständig an der Person des Parlamentspräsidenten rum zu nörgerln.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
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Unionsminister des Auswärtigen a.D.
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Herr Kollege von Metternich, dass ich etwas mit der Verfassung anfangen kann, davon können Sie in der Tat ausgehen.Original von Jonathan Metternich
Der Unionspräsident hat erläutert, dass dieses Verfahren nicht verfassungskonform ist. Sie als Jurist sollten etwas mit der Unionsverfassung anfangen können. Mal abgesehen davon, dass wir die sieben Tage inzwischen schon erreicht haben sollten, innerhalb welcher ein neuer Wahlgang zu beginnen hat - abzüglich der Unterbrechung, wohl gemerkt.
Abgesehen davon frage ich mich allen Ernstes, worauf wir warten? Inzwischen sollten alle Abgeordneten eingetroffen sein und wer das nicht ist, kann sich nicht damit entschuldigen, das Forum nicht gefunden zu haben; es gibt genügend Möglichkeiten, dieses herauszufinden.
Es hängt nur noch daran, dass der Parlamentspräsident - ja was eigentlich? Es hängt nur noch am Parlamentspräsidenten selbst.
Ich bin nicht damit einverstanden, aber ich werde wohl kaum darauf warten, dass
Jeder andere Politiker wäre angesichts des haarsträubenden Fehlverhaltens in diesem Amt schon zurückgetreten.
Das vom Parlamentspräsidenten gewählte Verfahren ist insofern in Ordnung, als wir mit dem Zusammenbruch der gesamten Infrastruktur der Demokratischen Union mit einem übergesetzlichen Notstand konfrontiert waren, dessen Auswirkungen bis heute anhalten. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass bis heute das Gesetzarchiv noch nicht wiederhergestellt wurde.
Dieser Zustand wurde mit der offiziellen Entlassung des bislang kommissarisch amtierenden Kabinetts nicht gerade erleichtert.
Wie dem auch sei, mit dem vorgeschlagenen Verfahren hat der Parlamentspräsident angemessen auf den übergesetzlichen Notstand reagiert.
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Angemessen. Wenn man keine Regierung will und unser Land aktionsunfähig sehen will, in der Tat. Ansonsten betrachte ich diese Verschleppung als inakzeptabel. Wenn das so weitergeht brauchen wir wirkklich keinen Kanzler mehr zu wählen, weil dann das Unionsparlament schon regulär neugewählt wird. Wenn das das Ziel sein sollte, ist man auf gutem Weg dahin. Wenn nicht, möge man doch bitte innerhalb der Grenzen der Verfassung, der Gesetze und der GO den schnellsten Weg nehmen und nicht alles verzögern. Wir brauchen eine neue Regierung, denn selbst, wenn eigentlich die alte Unionsregierung meines Wissens geschäftsführend im Amt bleiben sollte, ist sie es de facto nicht mehr, zumindest kommt da keinerlei Aktivität mehr, so das man die regierung als nicht-existent ansehen muss. Aber da erzähle ich Ihnen ja nichts neues, Herr ehemaliger Unionsjustizminister.
Marko Untrial
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Die Unionsverfassung kann trotzdem aufgefunden werden; das ist eine billige Entschuldigung. Um nicht zu sagen: gar keine.Original von Helmut Hennrich
Das vom Parlamentspräsidenten gewählte Verfahren ist insofern in Ordnung, als wir mit dem Zusammenbruch der gesamten Infrastruktur der Demokratischen Union mit einem übergesetzlichen Notstand konfrontiert waren, dessen Auswirkungen bis heute anhalten. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass bis heute das Gesetzarchiv noch nicht wiederhergestellt wurde.
Diese Entlassungen waren so durch die Unionsverfassung gefordert; auch wenn das unglücklich ist und man sich für die Zukunft modifizierte Bestimmungen wünscht. Meine Regierung wird das angehen, sobald uns dies möglich ist.Dieser Zustand wurde mit der offiziellen Entlassung des bislang kommissarisch amtierenden Kabinetts nicht gerade erleichtert.
Angemessen ist etwas Anderes. Es gibt in der Geschäftsordnung die Möglichkeit, die parlamentarische Mailgroup zu nutzen, für die der Parlamentspräsident zuständig ist.Wie dem auch sei, mit dem vorgeschlagenen Verfahren hat der Parlamentspräsident angemessen auf den übergesetzlichen Notstand reagiert.
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Herr Kollege Untrial, Ihnen scheint Ihr neues Amt wohl gerade zu Kopfe zu steigen: ich kenne niemanden - und ich wiederhole: NIEMANDEN - der daran ein Intreresse haben könnte, die Demokratische Union ohne Regierung zu sehen.Original von Marko Untrial
Angemessen. Wenn man keine Regierung will und unser Land aktionsunfähig sehen will, in der Tat. Ansonsten betrachte ich diese Verschleppung als inakzeptabel. Wenn das so weitergeht brauchen wir wirkklich keinen Kanzler mehr zu wählen, weil dann das Unionsparlament schon regulär neugewählt wird. Wenn das das Ziel sein sollte, ist man auf gutem Weg dahin. Wenn nicht, möge man doch bitte innerhalb der Grenzen der Verfassung, der Gesetze und der GO den schnellsten Weg nehmen und nicht alles verzögern. Wir brauchen eine neue Regierung, denn selbst, wenn eigentlich die alte Unionsregierung meines Wissens geschäftsführend im Amt bleiben sollte, ist sie es de facto nicht mehr, zumindest kommt da keinerlei Aktivität mehr, so das man die regierung als nicht-existent ansehen muss. Aber da erzähle ich Ihnen ja nichts neues, Herr ehemaliger Unionsjustizminister.
Der Parlamentspräsident hat eingangs erklärt, warum er sich für dieses Verfahren der verlängerten Fristen entschlossen hat, es hat keinen Widerspruch gegeben und ich habe erläutert, warum ich und die Fraktion der SPR diesem Verfahren nicht wiedersprechen.
Im übrigen hatten wir bis zur Aushändigung der Entlassungsurkunden eine kommissarisch amtierende Unionsregierung, unabhängig davon, ob von ihr eine erkennbare Aktivität ausging oder nicht.
Ich bin mir sicher, dass das Parlamentspräsidium die richitgen Schritte zum richtigen Zeitpunkt in die Wege leiten wird.
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Unabhängig davon ist aber nicht, dass ich die Unionsregierung nur mit einer gewagten Auslegung der Verfassung im Amte halten konnte, und unabhängig davon, dass die Entlassungen mit dem bedauernswerten Tod des Unionskanzlers in jedem Fall ausgestellt werden mussten; denn im Gegensatz zu einem Rücktritt lässt sich so etwas kaum verschieben.
Ich gehe übrigens davon aus, dass der nächste Wahlgang in diesem Hause der verfassungsmäßige dritte Wahlgang ist. Konsequenzen aus diesem Wahlgang werden also von mir dementsprechend gewertet.
Ich gehe übrigens davon aus, dass der nächste Wahlgang in diesem Hause der verfassungsmäßige dritte Wahlgang ist. Konsequenzen aus diesem Wahlgang werden also von mir dementsprechend gewertet.
Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
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Da die Unionsregierung über einen stellvertretenden Unionskanzler verfügte, war sie zumindest zu keinem Zeitpunkt kopflos - auch die kommissarisch amtierende nicht.
Selbst wenn die Verfassung nicht explizit eine kommissarisch amtierende Regierung vorsieht, so ist es in der Praxis nicht unüblich, dass die Zeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Wahl einer neuer Regierung, die alte, ausgeschiedene, Regierung, kommissarisch die Geschäfte weiterführt.
Selbst wenn die Verfassung nicht explizit eine kommissarisch amtierende Regierung vorsieht, so ist es in der Praxis nicht unüblich, dass die Zeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Wahl einer neuer Regierung, die alte, ausgeschiedene, Regierung, kommissarisch die Geschäfte weiterführt.
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Das ist in der Regel auch akzeptiert und so praktiziert.
Der Sachverhalt war aber hier, dass der Unionskanzler selbst nicht mehr regierungsfähig war, anschließend verstarb und damit automatisch die Regierung enden musste, denn der Vizekanzler ist in der DU ausdrücklich nicht für dauerhafte Vertretung befugt, wenn sein Chef aus dem Amt ausscheidet.
Der Sachverhalt war aber hier, dass der Unionskanzler selbst nicht mehr regierungsfähig war, anschließend verstarb und damit automatisch die Regierung enden musste, denn der Vizekanzler ist in der DU ausdrücklich nicht für dauerhafte Vertretung befugt, wenn sein Chef aus dem Amt ausscheidet.
Maximilian von Rohan-Mason
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