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Beitrag von Helmut Hennrich »

Wenn es keine Änderungsvorschläge oder sonstoge Fragen und Bemerungen gibt, schlage ich vor, dass der von mir eingebrachte Entwurf zur Abstimmung gebracht wird.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:
01. wo ist der stellvertretende Ministerpräsident;
02. gibt es zum vorliegenden Haushaltsentwurf noch Änderungsvorschläge oder Gesprächsbedarf und wenn nicht, können wir dann
03. zur Abstimmung kommen?
 

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Beitrag von Franz Sendlhofer »

1. hier
2. von mir keinen
3. könnten wir
 

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Beitrag von Schrobi »

Ja, ich habe noch Gesprächsbedarf ;)

Warum wollen wir jetzt nur über August/September abstimmen? War der Anstoß dieser Debatte nicht der Haushalt eines viel längeren Zeitraums?
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von Schrobi
Ja, ich habe noch Gesprächsbedarf ;)

Warum wollen wir jetzt nur über August/September abstimmen? War der Anstoß dieser Debatte nicht der Haushalt eines viel längeren Zeitraums?
Meines Erachtens nicht. Es ist mir zwar durchaus bekannt, dass in anderen Unionsländern Vierteljahres-Etats verabschieden. Ich halte eine solche Regelung für nicht sehr klug, da dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass spätestens im dritten Monat ein Nachtragshaushalt eingereicht werden muss.
 

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edit: Ups, falsches Forum. Sorry, bitte löschen.
 

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Quentin B. Valentino
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Original von joukersendler
Nachtragshaushalt für den Zeitraum seitdem es keinen Haushalt mehr gab(k.A. wann) bis August 2007
So hat der Herr Ministerpräsident diese Aussprache eingeleitet. Deswegen war ich davon ausgegangen, dass am Ende dieser Aussprache auch über einen Vorschlag abgestimmt würde, der das Anliegen erfüllt.

Ich bin mit dem von Ihnen erstellten Haushalt für August/September einverstanden, hielte es aber für einfacher, wenn wir hier mal direkt einen ordentlichen Abschluss machen und auch die Monate zuvor berücksichtigen.
 

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Original von Schrobi

So hat der Herr Ministerpräsident diese Aussprache eingeleitet. Deswegen war ich davon ausgegangen, dass am Ende dieser Aussprache auch über einen Vorschlag abgestimmt würde, der das Anliegen erfüllt.

Ich bin mit dem von Ihnen erstellten Haushalt für August/September einverstanden, hielte es aber für einfacher, wenn wir hier mal direkt einen ordentlichen Abschluss machen und auch die Monate zuvor berücksichtigen.
Sicherlich wäre ein Haushalt, der der Monate vorher, für die kein Haushalt erstellt wurde, mit einbezieht. Da aber dezeit der Finanzbedarf nicht bekannt, also noch ermittelt werden muss, halte ich es für sinnvoller, jetzt einen ordentlichen Haushalt zu verabschieden, und den nachträglichen Finanzierungsbedarf in einem Nachtragshaushalt August/September 2007 zu regeln.
 

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Beitrag von Pippin Higgins »

Wenn dieses Gesetz noch gültig ist müssen wir einen Haushalt für 3 Monate aufstellen. http://www.freistaat-freistein.de/haushaltsg.htm
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Wenn ich die verlinkte Seite richtig interpretiere, dürften die dort veröffentlichten Gesetze für Freistein irrelevant sein.
 

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